Zuschuss

Gutes Tun mit Herz (Dr. Carl und Ellen Klöss Stiftung)

Jährliche Förderaktion ab 2026 zur Unterstützung gemeinnütziger Projekte in Obertshausen mit einem Fördervolumen von bis zu 25.000 EUR.

Kinder und Jugendliche Sport Kultur Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: Bis zu 25.000 €
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung gemeinnütziger Vorhaben in Obertshausen in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Sport, Kultur, Stärkung sozialer Kompetenzen, Gesundheitspflege und Suchtprävention.

Förderfähige Ausgaben

  • Neuanschaffungen
  • Materialien
  • Veranstaltungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Miete
  • Personalaufwendungen
  • Versicherungen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Obertshausen
  • Gemeinnützigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. aktueller Freistellungsbescheid

Beschreibung

Die Förderinitiative „Gutes Tun mit Herz“ der Dr. Carl und Ellen Klöss Stiftung richtet sich an gemeinnützige Vereine und Institutionen mit Sitz in Obertshausen. Ab 2026 stellt die Stiftung jährlich bis zu 25.000 € zur Verfügung, um Projekte in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Sport, Kultur, soziale Kompetenzen, Gesundheitspflege sowie Suchtprävention zu unterstützen. Gefördert werden einmalige Ausgaben wie Neuanschaffungen, Materialien und Veranstaltungen; laufende Kosten wie Miete, Personalaufwendungen oder Versicherungen sind ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten und ermöglicht eine spürbare Entlastung bei der Finanzierung gemeinnütziger Projekte vor Ort.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung sind ein eingetragener gemeinnütziger Status sowie der Nachweis des Sitzes in Obertshausen. Als Antragsunterlagen sind eine ausführliche Projektbeschreibung, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie der aktuelle Freistellungsbescheid einzureichen. Der jährliche Bewerbungszeitraum richtet sich an Vorhaben, die im Folgejahr umgesetzt werden sollen. Die Initiative zielt darauf ab, nachhaltige Impulse im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich zu setzen und somit das lokale Gemeinwesen zu stärken. Interessierte Organisationen können alle notwendigen Details in den Förderrichtlinien der Klöss Stiftung in Erfahrung bringen und sich frühzeitig auf den kommenden Antragszeitraum vorbereiten.

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