Haftentlassenenhilfe
Förderung des laufenden Betriebs der Zentralstellen für Haftentlassenenhilfe, von Wohnheimen und Beratungsstellen für haftentlassene Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene in neun Bundesländern. Anträge laufend möglich bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des laufenden Betriebes der Zentralstellen für Haftentlassenenhilfe, von Wohnheimen und Beratungsstellen für haftentlassene Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene zur teilweisen Finanzierung von privaten Vereinen, die mit der Betreuung von (ehemaligen) Strafgefangenen, Haftentlassenen und Freigängern betraut sind.
Förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Leistungsnachweis über eine entsprechende Struktur zur Betreuung und Wiedereingliederung im Vorjahr
- Vorlage der geprüften Abrechnung der widmungsmäßigen Verwendung der Fördermittel aus dem Vorjahr
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel aus dem Vorjahr
Beschreibung
Die Haftentlassenenhilfe des Bundesministeriums für Justiz fördert als Zuschuss den fortlaufenden Betrieb der Zentralstellen für Haftentlassenenhilfe in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg, Kärnten, Tirol und Vorarlberg. Gefördert werden zudem Wohnheime und Beratungsstellen für haftentlassene Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene. Mit einem jährlichen Budget von rund 2,1 Millionen Euro unterstützt das Programm private Vereine bei der Finanzierung ihrer Betriebskosten und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reintegration ehemals Inhaftierter. Durch gezielte Hilfestellungen bei der Suche nach Arbeit, Wohnraum und sozialen Angeboten wird die Rückfallsprävention gestärkt und ein stabiles Fundament für ein eigenverantwortliches Leben geschaffen.
Förderberechtigt sind eingetragene Vereine oder Interessenverbände, die im Vorjahr eine adäquate Betreuungsstruktur nachgewiesen und eine geprüfte Abrechnung über die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel vorgelegt haben. Gefördert werden ausschließlich laufende Betriebskosten, die direkt mit der Betreuung, Beratung und integrationstherapeutischen Begleitung der Teilnehmer:innen zusammenhängen. Antragsstellungen sind fortlaufend möglich, solange das Budget nicht ausgeschöpft ist. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt nach Vorlage des Leistungsnachweises und der abschließenden Rechnungskontrolle. Diese Förderung trägt dazu bei, dass Expert:innen aus Sozialarbeit und Berufsberatung Vereine mit gezielter Fachkenntnis unterstützen und den Übergang in ein straffreies Leben nachhaltig sichern.
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