Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Finanzielle Förderung beruflicher Weiter- und Fortbildungen in Hamburg für Beschäftigte, Selbstständige und Kreativschaffende. Zuschüsse zwischen 40 % und 90 % der Kurskosten über das Onlineportal.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert mit Mitteln des ESF die Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, Selbstständigen und Akteuren der Kreativwirtschaft, um deren individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu stärken und die berufliche Zukunft zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Kurs- bzw. Lehrgangskosten für berufliche Weiterbildung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten
- Maßnahmen zum Erwerb staatlich anerkannter Abschlüsse, Ausbildung, Umschulung, Studium
- Einzelunterricht, Einzeltraining, Coaching, Unternehmensberatung
- Sonstige Zusatzkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Tätigkeit in Hamburg
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mind. 15 Wochenstunden
- Beschäftigte in Firmen mit max. 250 Mitarbeitenden
- Selbstständige müssen Existenzgründung abgeschlossen und hauptberuflich tätig sein
- Weiterbildung mindestens 8 Stunden (Beschäftigte und Selbstständige)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Angebot des Bildungsanbieters (Kurskosten, Termine, Stundenumfang, Inhalte)
- Begründungsschreiben des Arbeitgebers (für Angestellte)
- Aktuelle Bescheinigung des Finanzamts (für Selbstständige)
- Motivationsschreiben zur beruflichen Notwendigkeit (für Selbstständige)
- Aktueller Bewilligungsbescheid SGB II (falls zutreffend)
Beschreibung
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS unterstützt Weiterbildungsvorhaben in Hamburg mit einem Zuschuss von 40 % bis 90 % der Kurskosten (maximal 1.500 €) und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert. Das Programm richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitenden, hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler:innen und Akteur:innen der Kreativwirtschaft. Gefördert werden ausschließlich staatlich anerkannte oder zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Mindestumfang von acht Stunden. Die Mittel sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit stärken und den beruflichen Werdegang langfristig sichern, indem fachliche Kompetenzen und Marktchancen ausgebaut werden.
Antragsberechtigt ist, wer in Hamburg wohnt oder arbeitet, mindestens 15 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig tätig ist (Beschäftigte) oder eine Existenzgründung vollständig abgeschlossen und die Tätigkeit im Haupterwerb ausübt (Selbstständige). Im Bereich Kreativwirtschaft ist ein vorheriges Gespräch mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft erforderlich. Ausgenommen bleiben Beamt:innen sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes. Zur Antragstellung über das Onlineportal sind ein schriftliches Angebot des Bildungsanbieters, ein Begründungsschreiben des Arbeitgebers (für Angestellte), eine aktuelle Finanzamtsbescheinigung und ein Motivationsschreiben (für Selbstständige) sowie gegebenenfalls ein Bewilligungsbescheid nach SGB II einzureichen. Anträge können jederzeit vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und eröffnen vielfältige Chancen zur beruflichen Qualifizierung in der Metropole Hamburg.