Zuschuss

Hauskrankenpflege

Das Land Burgenland fördert ambulante mobile Hauskrankenpflege durch qualifiziertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, um hilfs- oder pflegebedürftigen Menschen den Verbleib in ihrer vertrauten Wohnumgebung zu sichern. Anträge sind laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.03.2017
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Förderung der Durchführung professioneller mobiler Pflege- und Betreuungsdienste durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sowie PflegehelferInnen nach festgelegten Qualitätskriterien, um eine ganzheitliche Betreuung und Pflege zu Hause sicherzustellen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Dienstleistungen müssen von qualifiziertem Personal im privaten Wohnbereich erbracht werden (Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz, Heimhilfe, Mobile Demenzbetreuung).

Beschreibung

In der Region Burgenland stellt das Land finanzielle Zuschüsse bereit, um die ambulante, mobile Hauskrankenpflege durch qualifiziertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sowie geschulte Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz zu stärken. Ziel der Förderung ist es, hilfs- oder pflegebedürftigen Menschen den Verbleib in ihrer vertrauten Wohnumgebung zu ermöglichen und durch fachgerechte Leistungen wie Wundversorgung, Verbandswechsel, Insulinapplikation oder Stromversorgung eine umfassende Betreuung sicherzustellen. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen laufender Fördermöglichkeiten als nicht rückzahlbarer Zuschuss und folgt dabei klar definierten Qualitätskriterien, die in einer Vereinbarung zwischen dem Land Burgenland und der Arbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege und soziale Dienste festgelegt sind. Mit dieser Maßnahme wird nicht nur die medizinische Versorgung, sondern auch die Begleitung von Patient:innen und Angehörigen durch kompetente Beratung gefördert.

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen, die mobile Pflege- und Betreuungsdienste anbieten. Anspruchsberechtigt sind insbesondere diplomiertes Pflegepersonal, Pflegehelfer:innen, Heimhelfer:innen sowie Mitarbeiter:innen der mobilen Demenzbetreuung wie Psycholog:innen und Beschäftigungstherapeut:innen. Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass alle Dienstleistungen im privaten Wohnbereich durch qualifiziertes Personal erbracht werden. Anträge können fortlaufend gestellt werden, da keine fixe Frist besteht. Durch diese Initiative werden nachhaltige Strukturen im Bereich der mobilen Pflege gefördert und die Versorgungssicherheit in allen burgenländischen Gemeinden erhöht.

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