Zuschuss

Heilbehandlung

Kostenzuschuss für medizinisch anerkannte Heilbehandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Psychotherapie, Logopädie und psychologische Behandlung in der Steiermark. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Fördersumme: 24 € pro Stunde nach Abzug der Sozialversicherungskosten

Förderziel

Gewährung eines Kostenzuschusses für ärztliche Heilbehandlungen, Therapien, Heilmittel und Pflege zur Behebung, erheblichen Besserung oder Verlangsamung des Verlaufs von Beeinträchtigungen durch Behinderungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Psychotherapie
  • Logopädie
  • Psychologische Behandlung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Medizinisch anerkannte Heilbehandlung
  • Durch befugte Person ausgeführte Behandlung
  • Keine oder nur teilweise Kostentragung durch den Sozialversicherungsträger
  • Heilbehandlung in Kranken-, Kur- oder sonstigen Anstalten

Beschreibung

In der Steiermark öffnet ein laufend verfügbarer Kostenzuschuss Fördermöglichkeiten für medizinisch anerkannte Heilbehandlungen und ergänzt damit das bestehende soziale Gesundheitssystem. Privatpersonen mit Behinderungen oder medizinischem Behandlungsbedarf können Leistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Psychotherapie, Logopädie sowie psychologische Behandlungen in Kranken-, Kur- oder sonstigen Anstalten beantragen. Entscheidend ist, dass diese Therapien von fachlich befugten Personen durchgeführt werden und keine oder lediglich eine Teilübernahme der Kosten durch den zuständigen Sozialversicherungsträger erfolgt. Die Förderinitiative ist in den Themenfeldern Gesundheit, Soziales und Arbeit & Soziales verortet und verfolgt das Ziel, die Lebensqualität Betroffener durch Verbesserung oder verlangsamten Verlauf bestehender Beeinträchtigungen nachhaltig zu stärken.

Die Zuschusshöhe beträgt maximal 24 € pro Stunde und wird nach Abzug bereits übernommener Sozialversicherungskosten gewährt. Bei Therapieeinheiten unter einer Stunde erfolgt eine anteilige Berechnung. Einrichtungen mit vertraglich abweichenden Vereinbarungen bleiben von diesem Limit ausgenommen. Anträge können jederzeit – ohne fixierte Frist – bei der zuständigen Abteilung der steiermärkischen Landesregierung eingereicht werden, da es sich um eine fortlaufende Förderaktion handelt, die seit dem 01. Jänner 2020 gültig ist. Diese Förderung richtet sich besonders an Menschen, denen trotz medizinischer Erfordernisse keine vollständige Kostenübernahme zusteht und die eine professionelle Therapie in Anspruch nehmen möchten.

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