Zuschuss

Hessische Messeförderung

Förderung hessischer KMU, Handwerks- und Kleinstbetriebe sowie Start-ups bei der aktiven Teilnahme an internationalen Messen im In- und Ausland. Anträge sind fortlaufend möglich, bitte spätestens 4 Wochen vor Messeanmeldung einreichen.

Unternehmensfinanzierung Außenwirtschaft Messen & Ausstellungen

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Unternehmensgröße: Kleinst- bis Mittelunternehmen
Fördersumme: 2.000 € - 4.000 €
Förderquote: 50%

Förderziel

Ziel ist es, kleine und mittlere hessische Unternehmen, Handwerksbetriebe und Start-ups beim Auf- und Ausbau ihrer Marktposition in neuen oder weiter entfernten Märkten zu unterstützen. Durch Zuschüsse zur Standmiete, Bau, Transport und weitere Messekosten soll die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit gestärkt, die Internationalisierung gefördert und damit Arbeitsplätze in Hessen gesichert werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Miete und Aufbau des Messestandes
  • Transport von Exponaten
  • Versicherungen für Stand und Exponate
  • Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation
  • Obligatorischer Katalogeintrag
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebssitz in Hessen
  • Teilnahme an einer im AUMA-Verzeichnis gelisteten Messe mit internationaler Ausrichtung
  • Einreichung des Antrags spätestens 4 Wochen vor Messeanmeldung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Ausgaben- und Finanzierungsplan
  3. KMU-Selbsterklärung
  4. De-minimis-Erklärung

Beschreibung

Die Hessische Messeförderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Handwerks- und Kleinstbetriebe sowie junge, innovative Start-ups mit Sitz in Hessen, die aktiv als Aussteller auf international ausgerichteten Messen im In- und Ausland auftraten oder – im Falle von Start-up-Formaten – als Besucher:innen an Fachveranstaltungen teilnehmen. Antrag stellende Unternehmen können fortlaufend Zuschüsse von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, darunter Standmiete, Standauf‐ und ‑abbau, Transport von Exponaten (bis 2.500 €), Versicherungen, Katalogeinträge, Dolmetscher:innen sowie Fremdpersonal in Anspruch nehmen. Für Messen außerhalb von EU und EFTA sind bis zu 4.000 € je Unternehmen abrufbar, im Inland und in EU/EFTA‐Staaten bis zu 2.000 €. Die aktive Teilnahme soll die Wettbewerbs‐ und Innovationsfähigkeit hessischer Betriebe stärken, ihre Internationalisierung fördern und somit Arbeitsplätze in Hessen sichern.

Anträge sind spätestens vier Wochen vor der Messeanmeldung bei der HA Hessen Agentur GmbH – Innovationsförderung Hessen einzureichen. Erforderlich sind das ausgefüllte Antragsformular, ein Ausgaben- und Finanzierungsplan, die KMU-Selbsterklärung sowie die De-minimis-Erklärung. Nach Abschluss der Messebeteiligung ist ein Verwendungs‐ und Abschlussbericht samt Nachweisen vorzulegen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung nach § 44 LHO und Verordnung (EU) 2023/2831. Interessierte Unternehmen profitieren von einer unkomplizierten Beantragung, um ihre Marktposition in neuen oder weiter entfernten Zielmärkten auszubauen und langfristig zu festigen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.