Zuschuss

Hilfe in besonderen Lebenslagen, Bgld SHG

Landesförderung für burgenländische Personen in prekären Lebenssituationen zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage mithilfe von Geld- oder Sachleistungen. Anträge laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen kann Personen gewährt werden, die aufgrund ihrer persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind und Unterstützung bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Lebensgrundlage benötigen.

Förderfähige Ausgaben

  • Beschaffung und Erhalt von Wohnraum
  • Sicherstellung der Energieversorgung
  • Anschaffung von Haushaltsgegenständen
  • Lebensunterhalt

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • österreichische Staatsbürger*innen oder gleichgestellte Personen
  • Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Burgenland
  • Anspruchsberechtigung unabhängig von Hilfe zum Lebensunterhalt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kontoauszüge der letzten drei Monate
  2. Einkommensnachweise
  3. Belege über monatliche Ausgaben
  4. Mietvertrag

Beschreibung

Das Land Burgenland fördert burgenländische Personen in wirtschaftlich und sozial prekären Lebenslagen mit Geld- oder Sachleistungen, um die wirtschaftliche Existenz nachhaltig zu sichern. Anspruchsberechtigte Bürger:innen, die durch persönliche, familiäre oder außergewöhnliche Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind, erhalten nicht rückzahlbare Zuschüsse oder unverzinsliche Darlehen. Gefördert werden insbesondere die Beschaffung und der Erhalt von Wohnraum (z. B. Kautionen, Mietrückstände), die Sicherstellung der Energieversorgung (Strom-, Gasrückstände, Heizmaterial), die Anschaffung oder Reparatur notwendiger Haushaltsgegenstände sowie der grundlegende Lebensunterhalt. Die Unterstützung kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft sein und setzt bei falschen Angaben eine Rückersatzverpflichtung voraus.

Fördervoraussetzungen sind die österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung, Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Burgenland und der Nachweis der Bedürftigkeit. Anträge sind ab 01.10.2024 laufend möglich und werden unabhängig von bestehenden Ansprüchen auf andere Sozialleistungen geprüft. Zur Antragstellung werden Kontoauszüge der letzten drei Monate, Einkommensnachweise, Belege über regelmäßige Ausgaben sowie ein gültiger Mietvertrag benötigt. Die Verwaltung erfolgt über die Bezirkshauptmannschaften, die durch transparente Abläufe und digitale Services rasche Hilfestellung gewährleisten. Interessierte Personen können sich bei den zuständigen Verwaltungsbehörden über detaillierte Voraussetzungen und Verfahrensabläufe informieren.

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