Zuschuss

Hilfe zum Lebensunterhalt, Bgld ChG

Hilfe zum Lebensunterhalt für volljährige Menschen mit Behinderungen im Burgenland gemäß Bgld. Chancengleichheitsgesetz. Anträge ab 01.10.2024 unbegrenzt möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2024
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland

Förderziel

Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt und zur Einbeziehung in die Krankenversicherung für volljährige Menschen mit Behinderungen im Burgenland. Bei stationärer Unterbringung wird in Juni und Dezember zusätzlich eine Bekleidungsbeihilfe bis zu 30% des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes gewährt, sofern die Anschaffung von Kleidung nicht durch eigenes Einkommen sichergestellt ist.

Förderfähige Ausgaben

  • Lebensunterhalt
  • Einbeziehung in die Krankenversicherung
  • Bekleidungsbeihilfe

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anspruch auf Leistungen der Chancengleichheit gemäß Bgld. Chancengleichheitsgesetz
  • Volljährigkeit und anerkannte Behinderung
  • Österreichische Staatsbürgerschaft, Asylberechtigte oder seit mindestens fünf Jahren dauerhaft im Bundesgebiet niedergelassene Fremde
  • Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Burgenland
  • Gleichstellung obdachloser Personen bei Nachweis des dauernden Aufenthaltes im Burgenland

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular nach Bgld. ChG
  2. Kontoinformationen der letzten 6 Monate
  3. Nachweis der Behinderung (z.B. Behindertenpass)
  4. Hauptwohnsitzbestätigung im Burgenland
  5. Vollmacht (falls erforderlich)

Beschreibung

Die Förderung Hilfe zum Lebensunterhalt, Bgld. ChG unterstützt volljährige Menschen mit Behinderungen im Burgenland durch finanzielle Zuwendungen in Form von Zuschüssen. Gemäß dem Burgenländischen Chancengleichheitsgesetz werden Lebensunterhaltsleistungen und eine umfassende Einbeziehung in die Krankenversicherung gewährt. Bei Anspruch auf stationäre Unterbringung steht in den Monaten Juni und Dezember zusätzlich eine Bekleidungsbeihilfe von bis zu 30 % des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes offen, sofern die Anschaffung von Bekleidung nicht durch Eigenmittel sichergestellt ist. Anträge können ab dem 1. Oktober 2024 unbefristet bei den Bezirksverwaltungsbehörden beziehungsweise Magistraten eingereicht werden.

Das Förderziel liegt in der Sicherstellung einer existenzsichernden Grundversorgung und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen, Asylberechtigte und seit mindestens fünf Jahren im Bundesgebiet dauerhaft Niedergelassene sowie obdachlose Personen mit gültiger Meldebestätigung, sofern Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Burgenland vorliegen. Zur Antragseinreichung sind ein ausgefülltes Antragsformular, Konto­auszüge der letzten sechs Monate, ein Behindertenpass sowie eine Bestätigung des Hauptwohnsitzes notwendig. Die Landesregierung Burgenland setzt auf transparente Abläufe, digitale e-Government-Optionen und persönliche Beratung vor Ort. Interessierte erfahren bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden alle Details zu Verfahren und erforderlichen Unterlagen, um eine chancengerechte medizinische und soziale Absicherung zu realisieren.

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