Hilfe zur stationären Pflege
Landesförderung in Tirol zur Übernahme der Differenz zwischen dem Einkommen pflegebedürftiger Personen und den tatsächlichen Kosten einer stationären Pflegeeinrichtung.
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Förderkriterien
Förderziel
Übernahme der Differenz zwischen dem Einkommen der hilfesuchenden, pflegebedürftigen Person und den tatsächlichen Unterbringungs- und Pflegekosten in einer stationären Einrichtung.
Förderfähige Ausgaben
- Unterbringungs- und Pflegekosten in einer stationären Einrichtung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
- Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Tirol
- Nachgewiesene Pflegebedürftigkeit
- Notlage (Kosten können nicht ausreichend selbst oder mit Hilfe Dritter getragen werden)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung von Hilfeleistung der stationären Pflege
- Umfassende persönliche Dokumente
- Meldezettel / ZMR-Auszug
- Pflegegeldbescheid
- Nachweis einer Erwachsenenvertretung / Vorsorgevollmacht
- Unterlagen zu Vermögen und Einkommen (Kontoauszüge, Depotauszüge, Bausparverträge, Miet-/Pachtverträge etc.)
Beschreibung
Die Landesförderung „Hilfe zur stationären Pflege“ in Tirol unterstützt pflegebedürftige Personen, deren eigenes Einkommen die Kosten eines Pflegeheims nicht voll abdeckt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen übernimmt das Land Tirol zu 100 % die Differenz zwischen dem individuellen Einkommen und den tatsächlichen Unterbringungs- sowie Pflegekosten. Gefördert werden Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichgestelltenstatus, die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben und eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit sowie eine finanzielle Notlage vorweisen können. Die Beantragung ist fortlaufend möglich und kann ab dem Tag der Aufnahme in eine stationäre Einrichtung eingereicht werden. Eine rückwirkende Leistungsgutschrift entfällt, sofern der Antrag nicht innerhalb der ersten Monate nach Aufnahme gestellt wird.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind neben dem ausgefüllten Formular „Antrag auf Gewährung von Hilfeleistung der stationären Pflege“ eine Vielzahl persönlicher Nachweise erforderlich. Dazu zählen Meldezettel oder ZMR-Auszug, Pflegegeldbescheid, Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretungsnachweis sowie umfassende Unterlagen zu Vermögen und Einkommen (Kontoauszüge,Depotauszüge, Bausparverträge, Miet- und Pachtverträge etc.). Diese Dokumentation gewährleistet eine transparente Prüfung des Finanzbedarfs und beschleunigt den Förderprozess. Die Abteilung Pflege der Tiroler Landesregierung übernimmt die Prüfung und weitere Beratung. Mit dieser Förderung wird eine finanzielle Entlastung geschaffen, die den Zugang zu stationären Pflegeeinrichtungen erleichtert und pflegebedingte Härten nachhaltig mildert.
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