Hortbeitragsermäßigung
Die Stadt Villach gewährt einkommensschwachen Familien eine soziale Staffelung der Hortbeiträge (25 %, 50 %, 75 % bis Gratis-Hort). Anträge können jederzeit gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Familien mit geringerem Einkommen durch Reduzierung der Kosten für die schulische Nachmittagsbetreuung (Hort) in der Stadt Villach.
Förderfähige Ausgaben
- Hortbeiträge
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz von Kind und Eltern in der Stadt Villach
- Einkommen darf die jährlich festgelegten Richtlinien nicht überschreiten
- Nachreichung aller Unterlagen innerhalb eines Monats nach Antragstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einkommensteuerbescheid des Vorjahres
- Wochengeldnachweis
- Nachweis über Kinderbetreuungsgeld
- Nachweis über Familienzuschuss
- Nachweis über Arbeitslosengeld
- Nachweis über Notstandshilfe
- Nachweis über Sozialhilfe/Mindestsicherung
- Nachweis über erhaltene Unterhaltszahlungen
- Nachweis über Waisenpensionen
- Auflistung der im Einkommensteuerbescheid anerkannten Ausgaben (§ 34, § 35 EStG)
- Festgesetzte Einkommenssteuer
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Einkommensrichtlinien
- Wohnsitznachweis in Villach
- Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
Beschreibung
Die Hortbeitragsermäßigung der Stadt Villach richtet sich an einkommensschwache Familien und Alleinerziehende mit Hauptwohnsitz in Villach, deren Kinder eine schulische Nachmittagsbetreuung (Hort) besuchen. Mit einer sozialen Staffelung von 25 %, 50 %, 75 % bis hin zum Gratis-Hort leistet die Fördermaßnahme einen spürbaren Beitrag zur Entlastung des Familienbudgets. Als fortlaufendes Zuschussangebot im Bereich Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales ist die Unterstützung jederzeit abrufbar und punktet durch kurze Bearbeitungszeiten. Interessent:innen profitieren von der transparenten Förderarchitektur, die sich an klar definierten Einkommensrichtlinien orientiert und so eine bedarfsorientierte Zuwendung garantiert.
Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist der Wohnsitznachweis von Kind und Eltern in der Stadt Villach sowie ein Einkommen, das die jährlich festgelegten Obergrenzen nicht überschreitet. Antragstellende können Förderquoten zwischen 25 % und 100 % in Anspruch nehmen, wobei alle erforderlichen Unterlagen – darunter der Einkommensteuerbescheid des Vorjahres, Nachweise zu Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Familienzuschuss, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Unterhaltszahlungen und Bescheinigungen über nach § 34 und § 35 EStG anerkannte Ausgaben – innerhalb eines Monats nach Einreichung vorliegen müssen. Zur Prüfung zählen zudem Vollständigkeit und Einkommenskonformität. Dank kontinuierlicher Antragsmöglichkeiten lässt sich der individuelle Förderbedarf flexibel abdecken und Kindern im Hortalltag eine hochwertige Betreuung ermöglichen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.