Darlehen

IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen

Zinsgünstiges Darlehen zur Förderung des flächendeckenden Breitbandausbaus in Schleswig-Holstein für Kommunen mit bis zu 50% Förderung und maximal 30 Mio. EUR pro Vorhaben.

Infrastruktur Smart Cities & Regionen Städtebau & Stadterneuerung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Fördersumme: bis zu 30.000.000 € pro Vorhaben
Förderquote: 50%

Förderziel

Das Land Schleswig-Holstein fördert die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen durch vergünstigte Darlehen für kommunale Aufgabenträger in Kreisen, Ämtern, Gemeinden und Zweckverbänden.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung von Next Generation Access-Netzen (NGA)
  • Erstellung passiver Netze (Leerrohre, Kabel, PoP-Gebäude)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kommunaler Aufgabenträger darf nicht als Netzbetreiber oder Dienstanbieter auftreten
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular

Beschreibung

In Schleswig-Holstein wird mit einem zinsgünstigen Darlehen der flächendeckende Ausbau leistungsfähiger Internetzugänge gefördert. Ziel ist es, Kreise, Ämter, Gemeinden und Zweckverbände als kommunale Aufgabenträger bei der Errichtung von Next Generation Access-Netzen (NGA) und der Erstellung passiver Netzinfrastrukturen wie Leerrohre, Kabel und PoP-Gebäude zu unterstützen. Die Förderung richtet sich an öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die weder als Netzbetreiber noch als Dienstanbieter (Internet, Telefon, Fernsehen) agieren, und bietet eine attraktive Finanzierungsalternative, um eine moderne und zukunftssichere digitale Infrastruktur in ländlichen und urbanen Regionen Schleswig-Holsteins zu realisieren.

Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal in Höhe von 30 Mio. Euro pro Vorhaben. Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 25 Jahre betragen, mit einer Zinsbindung von bis zu 20 Jahren und einer Zinsverbilligung von bis zu 1,5 Prozentpunkten p. a. für maximal zehn Jahre. Eine Tilgungsaussetzung für die ersten fünf Jahre verschafft zusätzliche Planungssicherheit. Anträge sind jederzeit vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einzureichen; ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht jedoch nicht. Voraussetzung für die Förderung ist die vollständige Antragstellung vor Umsetzungsbeginn und die Einhaltung der EU-beihilferechtlichen sowie vergabe- und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen. Mit diesem Programm lässt sich der Breitbandausbau zügig vorantreiben und trägt zu einer verlässlichen, nachhaltigen Infrastrukturentwicklung in der Region bei.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.