Darlehen

IB.SH WEGfinanz

Günstige Darlehen von 5.000 € bis 35.000 € je Wohneinheit für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften in Schleswig-Holstein.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Fördersumme: 5.000 € - 35.000 € pro Wohneinheit

Förderziel

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fördert Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Wohnungseigentümergemeinschaften mittels zinsgünstigem Darlehen, um notwendige Investitionen in Wohnanlagen auch bei geringen Finanzierungsbeträgen ab 5.000 € zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Modernisierungs- und Sanierungskosten
  • Honorar für Verwalterleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Installation eines eigenständigen, ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessels

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahme
  • Bevollmächtigung der Hausverwaltung zur Koordination der Finanzierung
  • Keine Hausgeldrückstände in den letzten drei Jahren

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Vollmachtformular
  3. Schufa-Auskunft

Beschreibung

Die IB.SH WEGfinanz stellt eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung für private Wohnungseigentümer:innen in Schleswig-Holstein dar, die Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umsetzen möchten. Über zinsgünstige Darlehen im Rahmen von 5.000 € bis 35.000 € je Wohneinheit werden Investitionen bereits ab kleineren Beträgen möglich. Durch die Kooperation von Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und KfW können selbst Kleinstdarlehen wirtschaftlich rentabel bearbeitet werden, wobei auf eine Eintragung im Grundbuch verzichtet wird. Jedes WEG-Mitglied haftet ausschließlich für sein eigenes Darlehen und profitiert von einem vereinfachten Antragsverfahren ohne Offenlegung privater Einkommens- oder Vermögensdaten.

Voraussetzung für die Förderung ist ein Beschluss der WEG über das konkrete Modernisierungsvorhaben sowie die Bevollmächtigung der Hausverwaltung zur Koordination der Finanzierung. Zudem dürfen in den letzten drei Jahren keine Rückstände bei den Hausgeldern aufgetreten sein. Förderfähige Ausgaben sind hierbei die reinen Modernisierungs- und Sanierungskosten sowie die Verwalterhonorare. Ausgeschlossen ist beispielsweise die Installation eines eigenständigen Heizkessels, der ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Der Antragsprozess läuft zentral über die Hausverwaltung, die alle Unterlagen – Antragsformular, Vollmachtformular und Schufa-Auskunft – einreicht. Nach positiver Kreditprüfung erfolgt die Auszahlung bei Baubeginn, während der Verwalter den Verwendungsnachweis für die Gesamtmaßnahme erbringt. So trägt IB.SH WEGfinanz zu nachhaltigen Investitionen und einer zukunftsfähigen Wohnraumentwicklung im echten Norden bei.

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