IB-Zwischenfinanzierung (Sachsen-Anhalt MUT)
Darlehen zur Zwischenfinanzierung von Zuschüssen und öffentlichen Mitteln für Investitionen in Sachsen-Anhalt für Existenzgründer und junge KMU. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zwischenfinanzierung von Zuschüssen bzw. sonstigen öffentlichen Mitteln für Investitionen zur Deckung des vollständigen Finanzierungsbedarfs von Existenzgründer:innen und jungen kleinen und mittleren Unternehmen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Zwischenfinanzierung von Zuschüssen und öffentlichen Mitteln
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorfinanzierung der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- EU-KMU-Definition
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
- Nachweis nachhaltiger Rentabilität
- Stellungnahme der Hausbank
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular AN-0-094
- Unterlagencheckliste
- Stellungnahme der Hausbank
- Businessplan inkl. Finanzierungsplan
- SCHUFA-Selbstauskunft
- SEPA-Lastschriftmandat
- Erhebungsbogen wirtschaftlich Berechtigter
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Dokumentation Vertretungsberechtigung
- MUT-Merkblatt
- Vergabegrundsätze MUT-IB-Zwischenfinanzierung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der IB
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit und Rentabilität des Vorhabens
- Qualität des Businessplans
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
Beschreibung
Die IB-Zwischenfinanzierung (Sachsen-Anhalt MUT) ermöglicht Existenzgründer:innen sowie jungen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt den lückenlosen Start oder Ausbau ihrer betrieblichen Investitionen. Als zinsgünstiges Darlehen deckt es bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs – von 25.000 € bis maximal 3 Mio. € – und sichert die Überbrückung, bis Zuschüsse oder sonstige öffentliche Mittel ausgezahlt werden. Die Laufzeit beträgt bis zu 36 Monate, beginnend mit der vollständigen Auszahlung und endfällig zuzüglich der Zinsen. Antragstellungen sind jederzeit möglich und erfolgen direkt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Ein qualifizierter Businessplan, eine Stellungnahme der Hausbank sowie Nachweise zur nachhaltigen Rentabilität und fachlichen Eignung bilden die Grundlage der Prüfung.
Gefördert werden Investitionen aller Art sowie die Zwischenfinanzierung bereits bewilligter Zuschüsse und öffentlicher Mittel. Förderberechtigt sind Unternehmen nach EU-KMU-Definition, deren Gesamtfinanzierung trotz öffentlicher Mittelbedarf gesichert ist. Nicht erlaubt ist die Vorfinanzierung erstattungsfähiger Mehrwertsteuer. Bewertungskriterien sind die Qualität des Businessplans, Nachhaltigkeit und Rentabilität des Vorhabens sowie das Gesamtrisiko. Zur Antragseinreichung werden unter anderem das Formular AN-0-094, eine aktuelle SCHUFA-Selbstauskunft, SEPA-Lastschriftmandat, eine De-minimis-Erklärung und die KMU-Erklärung benötigt. Die IB erteilt über Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise Auskunft und prüft die zweckentsprechende Verwendung der Mittel. Diese Zwischenfinanzierung bietet eine solide Basis, um öffentliche Fördergelder effizient zu nutzen und das Wachstum junger Unternehmen in Sachsen-Anhalt weiter zu stärken.
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