IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie
Zinsgünstiges Darlehen (2 % p.a., 15 Jahre) zur Förderung des erstmaligen Erwerbs und der energetischen Sanierung selbst genutzten Wohneigentums (Bestandsimmobilie) in Hamburg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Antragstellung jederzeit über kooperierende Kreditinstitute.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Erwerbs und der energetischen Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum in Hamburg
Förderfähige Ausgaben
- Kaufpreiskosten
- Erwerbsnebenkosten
- Kosten der energetischen Sanierung/Modernisierung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erstmaliger Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Hamburg
- Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
- Gesamteinkommen des Haushalts darf die Einkommensgrenzen (Erwachsene: 75.000 € bzw. 100.000 € bei zwei Erwachsenen plus je 20.000 € je Kind) nicht überschreiten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Selbstauskunft des Finanzierungsinstituts oder IFB-Vordruck
- Legitimationsnachweise (Personalausweis bzw. Meldebestätigung)
- Gehaltsnachweise (letzte zwei Abrechnungen + Dezemberabrechnung) oder Nachweise selbstständiger Tätigkeit (Jahresabschlüsse, BWA, Steuerbescheide)
- Finanzierungsangebote
- Eigenkapitalnachweise
- Exposé bzw. Kaufvertragsentwurf
- Grundbuchauszug
- Energieausweis
- Nachvollziehbare Wohnflächenangaben/Berechnung
- Objektfotos innen und außen
- Angebot bzw. Aufstellung geplanter Modernisierungsmaßnahmen mit Energieklassenangabe
Beschreibung
IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie unterstützt Familien bei der ersten Anschaffung und energetischen Sanierung selbst genutzten Wohneigentums in Hamburg. Als zinsgünstiges Darlehen (2 % p.a. über 15 Jahre) ergänzt es nachrangig traditionelle Bankfinanzierungen und fördert Bestandsimmobilien mit Energieklassen D bis H. Bis zu 180.000 € können für Kaufpreiskosten, Erwerbsnebenkosten sowie Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt werden, wobei die energetische Sanierung auf mindestens Effizienzhaus-Stufe C verpflichtend ist. Die Antragstellung erfolgt ganzjährig bei einem Kreditinstitut mit IFB-Kooperationsvereinbarung und muss spätestens unmittelbar nach notariellem Kaufvertragsabschluss eingereicht werden.
Gefördert werden natürliche Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen die Grenzwerte (1 Erwachsene: 75.000 €, 2 Erwachsene: 100.000 € plus je 20.000 € pro Kind) nicht überschreitet. Die Projektdauer beträgt 180 Monate, währenddessen Zinsbindung und Tilgungsmodalitäten planbare Finanzierungssicherheit bieten. Zur Bewerbung sind unter anderem Selbstauskunft, Gehaltsnachweise bzw. Jahresabschlüsse, Finanzierungs- und Eigenkapitalnachweise, Exposé oder Kaufvertragsentwurf, Grundbuchauszug, Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Objektfotos sowie ein detailliertes Modernisierungskonzept nachzuweisen. Diese umfassende Dokumentation gewährleistet eine zügige Prüfung und Bewilligung durch die IFB Hamburg. Das Darlehen lässt sich mit weiteren Fördermitteln kombinieren, sofern die Gesamtsumme die förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Interessierte Haushalte erfahren über kooperierende Kreditinstitute alle weiteren Details zum Antragsverfahren und weiteren Fördermöglichkeiten.
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