Darlehen

IFB-Eigenheimdarlehen Neubau

Zinsgünstiges Darlehen zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum im Neubau in Hamburg: 15 Jahre Zinsbindung zu 2 % über kooperierende Kreditinstitute.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Fördersumme: bis zu 150.000 €

Förderziel

Für den erstmaligen Bau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg wird ein nachrangiges Darlehen zu günstigen Konditionen gewährt, um den Erwerb von Grundstücks-, Bau- und Erwerbsnebenkosten zu finanzieren.

Förderfähige Ausgaben

  • Grundstücks- und Kaufpreiskosten
  • Baunebenkosten
  • Kosten für Außenanlagen
  • Erwerbsnebenkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erstmaliger Bau oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg
  • Haushalts­einkommen innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Selbstauskunft des Finanzierungsinstituts
  2. Legitimationsnachweise (Personalausweis o. Ä.)
  3. Gehaltsnachweise bzw. Steuerbescheide
  4. Nachweise aus selbständiger Tätigkeit
  5. Finanzierungsangebote
  6. Eigenkapitalnachweise
  7. Kaufvertragsentwurf
  8. Werkvertragsentwurf / Baubeschreibung
  9. Kostenaufstellung
  10. Wohnflächenberechnung
  11. Grundrisse, Schnitte und Ansichten

Beschreibung

Das Programm IFB-Eigenheimdarlehen Neubau bietet in Hamburg eine zinsvergünstigte Finanzierung für den erstmaligen Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Über kooperierende Kreditinstitute kann ein nachrangiges Darlehen in Höhe von bis zu 150.000 € beantragt werden, das zu 2 % für 15 Jahre fest verzinst ist. Gefördert werden Grundstücks- und Kaufpreiskosten, Baunebenkosten, Kosten für Außenanlagen sowie Erwerbsnebenkosten. Natürliche Personen, deren Haushalts­einkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet (zum Beispiel 75.000 € bei Einzelhaushalten), können profitieren. Die Antragstellung erfolgt jederzeit über ein teilnehmendes Finanzierungsinstitut, wobei der Antrag vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags gestellt werden muss; Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Zur Fördervoraussetzung zählen neben dem erstmaligen Bau oder Ersterwerb von Wohneigentum in Hamburg der Nachweis des Einkommens und eine Reihe von Unterlagen, darunter Legitimationsnachweise, Gehalts- oder Steuerbescheide, Finanzierungs- und Eigenkapitalnachweise sowie detaillierte Objektunterlagen wie Kauf- oder Werkvertragsentwürfe, Kostenaufstellungen und Wohnflächenberechnungen. Die Kombination mit weiteren Fördermitteln ist möglich, sofern die Gesamtsumme die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigt. Durch die enge Zusammenarbeit mit regionalen Kreditinstituten und die einfache Antragsführung ist eine reibungslose Abwicklung sichergestellt. Interessierte erhalten ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und Unterlagen direkt bei den beteiligten Banken und in den entsprechenden Downloadbereichen der IFB Hamburg.

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