Darlehen

IFB-Förderkredit Kultur

Darlehen zur Modernisierung, Sanierung und zum Ausbau von Kultureinrichtungen in Hamburg. Mindestdarlehenssumme 20.000 €, Bürgschaft bis zu 80 % der Gesamtkosten.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Fördersumme: ab 20.000 €
Förderquote: 80%

Förderziel

Unterstützung der Sicherung, Modernisierung, Sanierung und des Ausbaus von baulichen Anlagen von Kultureinrichtungen in Hamburg durch ein zinsgünstiges Darlehen mit Bürgschaftsabsicherung.

Förderfähige Ausgaben

  • Modernisierung
  • Sanierung
  • Ausbau von baulichen Anlagen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte in Hamburg
  • Tätigkeit im Kulturbereich als juristische Person
  • Bestätigung der Förderwürdigkeit durch das Amt Kultur der Behörde für Kultur und Medien
  • kulturpolitische Bedeutung des Bauvorhabens
  • wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts
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Bewertungskriterien

  • kulturpolitische Bedeutung des Bauvorhabens
  • wirtschaftliche Tragfähigkeit
  • langfristige Nutzungsperspektive
  • Eigenmittelquote von mindestens 20 %

Beschreibung

IFB-Förderkredit Kultur bietet juristischen Personen im Kulturbereich mit Betriebsstätte in Hamburg ein zinsgünstiges Darlehen zur Modernisierung, Sanierung und Erweiterung baulicher Anlagen von Kultureinrichtungen. Mit einer Mindestdarlehenssumme von 20.000 Euro und einer Bürgschaftsabsicherung von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten werden Projekte ermöglicht, die ohne öffentliche Förderung nur schwer realisierbar wären. Ziel ist es, kulturpolitisch bedeutsame Bauvorhaben langfristig zu sichern und die Aufenthaltsqualität von Spielstätten, Galerien und anderen Kulturorten nachhaltig zu steigern. Durch die Kombination aus günstigen Konditionen und umfassender Absicherung trägt das Programm maßgeblich zur Stärkung der Hamburger Kulturlandschaft bei.

Gefördert werden Träger:innen und Eigentümer:innen, die eine Nutzungssicherung von mindestens 20 Jahren bei Neubauten, Umbauten oder Erweiterungen (bzw. mindestens 10 Jahre bei Modernisierungen und Erstausstattungen) gewährleisten. Voraussetzung ist eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens sowie eine Eigenmittelquote von mindestens 20 Prozent. Die Förderwürdigkeit bestätigt das Amt Kultur der Behörde für Kultur und Medien; im Anschluss erfolgt der digitale Darlehensantrag bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Langfristige Nutzungsperspektiven, kulturpolitische Bedeutung und solide Finanzierungsstrukturen sind die entscheidenden Bewertungskriterien. Fortlaufende Antragsmöglichkeiten ermöglichen eine flexible Planung und Umsetzung zukunftsweisender Bauvorhaben.

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