IKK – Investitionskredit für Kommunen
IKK – Investitionskredit für Kommunen bietet Kommunen und kommunalen Einrichtungen zinsgünstige Darlehen bis zu 150 Mio. € pro Jahr zur Finanzierung von Infrastruktur-, Städtebau- und Digitalisierungsprojekten. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen der Kommunen in kommunale und soziale Infrastruktur sowie Digitalisierung, einschließlich Erwerb von Grundstücken und Planungsleistungen im Rahmen des Haushaltsplans.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für kommunale und soziale Infrastruktur
- Planungsleistungen als Teil der Investition
- Erwerb von Grundstücken im kommunalen Eigentum
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kassenkredite
- Umschuldungen bereits abgeschlossener Vorhaben
- Kauf von Grundstücken zur kurzfristigen Weiterveräußerung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und Zweckverbände
- Finanzierung im Rahmen des Vermögenshaushalts bzw. Vermögensplans des aktuellen Haushaltsjahres oder Haushaltsreste des Vorjahres
- Keine Kassenkredite oder Umschuldungen bereits abgeschlossener Vorhaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Direktkredite
- Annahmeerklärung IKK
- Abrufformular
- Selbsterklärung DAWI
- Identifizierung nach Geldwäschegesetz
Beschreibung
IKK – Investitionskredit für Kommunen stellt bundesweit zinsgünstige Darlehen von bis zu 150 Mio. € pro Jahr bereit, um Kommunen sowie kommunalen Einrichtungen Investitionen in kommunale und soziale Infrastruktur, Digitalisierungsprojekte, Smart-City-Maßnahmen, Mobilitätslösungen und städtebauliche Vorhaben zu ermöglichen. Förderberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände. Gefördert werden u. a. der Erwerb von Grundstücken im kommunalen Eigentum, Planungsleistungen als Teil der Investition sowie bauliche Maßnahmen für Kindertagesstätten, Schulen, Sportstätten, Abwasser- und Wasserversorgung, Barriereanpassungen und die Erschließung von Bauflächen. Durch die Kombination mit weiteren öffentlichen Mitteln können Förderbeiträge effektiv abgestimmt werden, um kommunale Haushaltsreste und aktuelle Vermögenshaushalte optimal zu nutzen.
Die Darlehen sind langfristig über maximal 240 Monate laufzeitvariabel auslegbar; der Förderanteil reicht je nach Kredithöhe von 50 % bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (bis 2 Mio. € zu 100 %, darüber bis zu 50 %). Anträge werden fortlaufend entgegengenommen, die Mittel können innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden. Voraussetzungen sind unter anderem die Finanzierung im Rahmen des Vermögenshaushalts oder Haushaltserestes des Vorjahres sowie der Ausschluss von Kassenkrediten oder Umschuldungen bereits abgeschlossener Projekte. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: Antrag Direktkredite, Annahmeerklärung IKK, Abrufformular, Selbsterklärung DAWI und der Nachweis zur Identifizierung nach Geldwäschegesetz. Die KfW Bankengruppe begleitet als Fördergeberin die Vorhaben mit umfassenden Merkblättern und Beratungsangeboten und unterstützt so kommunale Träger bei der erfolgreichen Umsetzung langfristiger Infrastruktur- und Digitalisierungsprojekte.
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