Impulsförderung: Konzept- und Werkförderung
Förderung künstlerischer Konzepte und Werkprojekte in Kempten mit Vollfinanzierung bis 5.000 €, Antragsfrist jährlich 1. Juli bis 1. Oktober.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Konzept- und Werkförderung unterstützt den künstlerischen Schaffensprozess, indem sie einmalige Vorhaben mit kulturellem Schwerpunkt fördert – von der Erarbeitung innovativer Konzepte über Recherche und Netzwerkarbeit bis hin zur Realisierung künstlerischer Werke.
Förderfähige Ausgaben
- Künstlerische Honorare
- Material- und Produktionskosten
- Recherchekosten
- Netzwerkarbeit
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nicht-städtische kulturelle Akteure
- Orientierung an Mindesthonorarempfehlungen einschlägiger Verbände und Gewerkschaften
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Honorarübersicht
Bewertungskriterien
- Künstlerischer Schaffensprozess
- Innovationsgehalt der Konzepte
- Thematische Relevanz (historisches Erbe, neue Zielgruppen, experimentelle Vermittlung)
Beschreibung
Die Impulsförderung „Konzept- und Werkförderung“ der Stadt Kempten (Allgäu) bietet nicht-städtischen kulturellen Akteur:innen aus Bayern eine einmalige Vollfinanzierung von bis zu 5.000 € für innovatives künstlerisches Schaffen. In einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten können Solo-Künstler:innen, Gruppen, Vereine und gemeinnützige Organisationen Fördermittel für die Erarbeitung und Realisierung von Projekten mit kulturellem Schwerpunkt beantragen. Gefördert werden dabei künstlerische Honorare, Material- und Produktionskosten sowie Recherche- und Netzwerkarbeit. Die Förderung zielt darauf ab, neue Konzepte zu entwickeln, das historische Erbe zeitgemäß zu vermitteln, unbekannte Orte als Kulturorte zu erschließen sowie diverse Perspektiven und experimentelle Vermittlungsformen sichtbar zu machen. Eine 100 %ige Förderquote sichert eine umfassende Unterstützung des kreativen Prozesses – von der ersten Idee bis zur Präsentation des fertigen Werks.
Antragsberechtigte sind natürliche und juristische Personen, die sich an den Mindesthonorar-Empfehlungen einschlägiger Verbände und Gewerkschaften orientieren. Die Bewertung orientiert sich an künstlerischem Innovationsgehalt, thematischer Relevanz und Qualität des Schaffensprozesses. Förderfähige Ausgaben umfassen u. a. Honorare, Produktions- und Recherchekosten sowie Netzwerkarbeit. Der vollständige Antrag, bestehend aus Antragsformular, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Honorarübersicht, ist jährlich im Zeitraum vom 1. Juli bis 1. Oktober einzureichen. Entscheidungen bis 2.500 € werden von der Kulturverwaltung getroffen, ab 2.500 € entscheidet eine fachkundige Jury. Nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis einzureichen, der als Online-Formular vorgesehen ist. So wird die nachhaltige Wirkung der geförderten Konzepte und Werke sichergestellt und künftigen Initiativen der Weg geebnet.
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