Impulsförderung: Raumförderung
Mietzuschuss für kulturelle Veranstaltungen in städtischen Räumen in Kempten: 75 % der Anmietungskosten, max. 2.500 €; laufende Anträge bis 3 Monate vor Projektbeginn.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Raumförderung ist es, Aufführungen, Ausstellungen und verschiedenste kulturelle Veranstaltungen in städtischen Veranstaltungsräumen finanziell zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Mietkosten von Veranstaltungsräumen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nicht-städtische kulturelle Akteure
- Kultureller oder künstlerischer Schwerpunkt
- Durchführung in städtischen Veranstaltungsräumen
- Keine Gewinnerzielungsabsicht
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular
- Aktuelle Mietvereinbarung oder Kostenvoranschlag
- Kosten- und Finanzierungsplan (Vorlage)
Bewertungskriterien
- Ergänzung kultureller Grundversorgung
- Beitrag zur kulturellen Teilhabe
Beschreibung
Die Impulsförderung „Raumförderung“ der Stadt Kempten (Allgäu) unterstützt nicht-städtische Kulturakteur:innen bei der Realisierung von Aufführungen, Ausstellungen und weiteren kulturellen Veranstaltungen in städtischen Veranstaltungsräumen. Mit einem Mietkostenzuschuss von 75 % der Raumkosten bis maximal 2.500 € fördert das Programm Projekte mit kulturellem oder künstlerischem Schwerpunkt ohne Gewinnerzielungsabsicht. Interessiert sind natürliche und juristische Personen (z. B. Vereinsstrukturen), die zur kulturellen Grundversorgung beitragen und die kulturelle Teilhabe aller Bürger:innen stärken möchten. Pro Antragstellende:r sind jährlich bis zu zwei Bewilligungen möglich, wobei Anträge fortlaufend bis spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden können.
Zur Antragstellung sind ein ausgefülltes Online-Formular, die aktuelle Mietvereinbarung oder ein Kostenvoranschlag sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Bewertet werden Anträge nach Kriterien wie Ergänzung der kulturellen Grundversorgung und Beitrag zur kulturellen Teilhabe. Nach Abschluss der Veranstaltung dient die Schlussrechnung des Veranstaltungsortes als Verwendungsnachweis; ein vollständiger Verwendungsnachweis ist Voraussetzung für künftige Zuschüsse. Die Förderentscheidung obliegt der Kulturverwaltung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eine Kürzung oder Rückforderung von Mitteln ist bei unrichtiger Mittelverwendung oder Verstoß gegen Förderrichtlinien möglich. Diese Förderung schafft einen Anreiz für vielfältige Kulturerlebnisse in Kempten und stärkt die lokale Kulturlandschaft nachhaltig.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.