Informationen für Antragstellende
Zweistufiges Antragsverfahren der Stiftung Mercator für Projektförderungen ohne feste Fristen. Antragsskizze jederzeit möglich, positiver Bescheid führt zur Einladung zum Vollantrag.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten mit gesellschaftlicher Wirkung in den Handlungsfeldern der Stiftung Mercator durch ein effizientes und transparentes Förderverfahren.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zweistufiges Verfahren: Antragsskizze und bei positiver Vorprüfung Vollantrag
- Projektskizze mit Titel, Beschreibung, Förderkriterienbezug und Budgetangabe
- Bei Vollantrag: Antragsformular, detaillierte Projektbeschreibung, Finanzplan, Zeit- und Meilensteinplan, Evaluation und Nachhaltigkeitskonzept
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsskizze (Name, Funktion, Institution, Anschrift, Telefon, E-Mail)
- Projekttitel
- Kurze Projektbeschreibung (1.000–3.000 Zeichen)
- Erläuterung zur Erfüllung der Förderkriterien
- Budgetangabe
- Antragsformular der Stiftung Mercator
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Konkret messbare Projektziele
- Angaben zur gesellschaftlichen Wirkung
- Detaillierter Finanzplan (Muster der Stiftung Mercator)
- Zeit- und Meilensteinplan
- Angaben zur Evaluation
- Angaben zur Nachhaltigkeit
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Förderkriterien der Stiftung Mercator
- Gesellschaftliche Wirkung des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Die Stiftung Mercator bietet ein bundesweit offenes, zweistufiges Förderverfahren für gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Existenzgründer:innen und Privatpersonen an, die Projekte in den Handlungsfeldern Forschung & Innovation, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie, Digitalisierung, Klimaschutz, Arbeit & Soziales sowie Energieeffizienz & Klimaschutz realisieren möchten. Eine Antragsskizze kann jederzeit ohne feste Frist eingereicht werden. Nach positiver Vorprüfung erfolgt eine Einladung zur Abgabe eines ausführlichen Vollantrags. Ziel ist ein effizientes und transparentes Verfahren, das Projekte mit klarer gesellschaftlicher Wirkung unterstützt und Nachhaltigkeitsaspekte in den Mittelpunkt stellt.
In der ersten Phase genügt eine formlose Antragsskizze mit Titel, kurzer Projektbeschreibung (1.000–3.000 Zeichen), Begründung der Förderkriterien-Erfüllung und Budgetangabe. Nach einer Vorprüfungsdauer von bis zu sechs Wochen folgt bei positiver Bewertung die Aufforderung zum Vollantrag. Dieser umfasst neben den Angaben der Skizze das offizielle Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, konkret messbare Ziele, Angaben zu gesellschaftlicher Wirkung, Projektbeteiligten sowie einen ausführlichen Finanz- und Zeit-/Meilensteinplan. Darüber hinaus sind Konzepte zur Evaluation und ökologischen Nachhaltigkeit gemäß dem zugrunde liegenden Leitfaden einzureichen. Die finale Entscheidung trifft der Beiratsausschuss bzw. bei Förderbeträgen bis 100.000 Euro die Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Vorsitz der Kommission. Dieses Verfahren gewährleistet eine zügige, transparente Auswahl und fördert zukunftsweisende Initiativen mit langfristigem Nutzen.
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