Darlehen

Infrakredit Energie

Zinsverbilligtes Darlehen für kommunale Infrastrukturmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in Bayern.

Infrastruktur Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Smart Cities & Regionen Städtebau & Stadterneuerung Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: Maximal 4.000.000 € Darlehensbetrag
Förderquote: 50% - 100%

Förderziel

Die LfA Förderbank Bayern gewährt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Darlehen für kommunale Infrastrukturinvestitionen zur allgemeinen Energieeinsparung und zur Umstellung auf erneuerbare Energieträger.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Energieeinsparungsmaßnahmen
  • Investitionskosten für Umstellung auf erneuerbare Energieträger

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Energetische Sanierung bzw. Neuerrichtung kommunaler Gebäude
  • Erwerb von Grundstücken
  • Vorhaben mit Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bayerische kommunale Gebietskörperschaften oder vergleichbare Eigenbetriebe/Zweckverbände
  • Mindestens 20% Energieeinsparung bei Investitionsmaßnahmen (außer Umstellung auf erneuerbare Energien)
  • Nachweis der jährlichen Energieeinsparung durch fachkundige Dritte
  • Ausschluss von Vorhaben mit EEG-Vergütung
  • Keine Förderung energetischer Sanierungen bzw. Neuerrichtungen kommunaler Gebäude
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag vor Beginn der Maßnahme
  2. Nachweis der jährlichen Energieeinsparung durch fachkundige Dritte oder detaillierte Projektbeschreibung

Beschreibung

Infrakredit Energie bietet bayerischen Kommunalverwaltungen sowie deren rechtlich unselbstständigen Eigenbetrieben, Zweckverbänden und Verwaltungsgemeinschaften ein zinsverbilligtes Darlehen zur Finanzierung nachhaltiger Infrastrukturmaßnahmen. Ziel ist die spürbare Senkung des Energieverbrauchs und die gezielte Umstellung auf erneuerbare Energieträger. Über eine Kooperation zwischen der LfA Förderbank Bayern und der KfW Bankengruppe werden Investitionskosten zu 50 % bis maximal 100 % der förderfähigen Ausgaben kofinanziert. Der Darlehensrahmen reicht bis zu 4 Mio. €. Anträge können fortlaufend vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden, wodurch eine nahtlose Projektplanung gewährleistet wird. Eine fachkundige Bewertung durch Dritte oder eine detaillierte Projektbeschreibung sichert die Nachvollziehbarkeit der prognostizierten Energieeinsparung.

Für eine erfolgreiche Bewilligung ist eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit der Investition Voraussetzung: Bei Projekten zur Energieeinsparung ist eine Effizienzsteigerung von mindestens 20 % nachzuweisen, während Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien durch eine ausführliche Vorhabensbeschreibung belegt werden. Ausgeschlossen bleiben Vorhaben mit EEG-Vergütung, energetische Sanierungen oder Neuerrichtungen kommunaler Gebäude sowie der Erwerb von Grundstücken. Weiterhin dürfen keine laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren bestehen und es darf keine wirtschaftliche Tätigkeit im EU-beihilferechtlichen Sinne vorliegen. Durch diese klaren Förderbedingungen werden Kommunen unterstützt, ihre Städtebau- und Digitalisierungsstrategien im Einklang mit Klima- und Umweltschutz weiterzuentwickeln und langfristig energieeffizienter zu gestalten.

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