Initiativstipendium (Deutscher Literaturfonds)
Stipendium zur Förderung literarischer Vorhaben in der Konzeptions- oder frühen Umsetzungsphase. Einmal jährlich sind Anträge bis zum 31.10. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Initiativstipendium unterstützt deutschsprachige Autor*innen bei der Vorbereitung und Realisierung neuer literarischer Projekte – von Stoffentwicklung und Recherche bis hin zu kürzeren oder medienoffenen Schreibvorhaben – und fördert die künstlerische Fortbildung zur Schaffung qualitativ hochwertiger literarischer Werke.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- deutsche Staatsbürgerschaft oder erster Wohnsitz in Deutschland
- literarisches Projekt in Konzeptionsphase oder kurzes/medienoffenes Projekt
- Einreichung einer Projektskizze oder eines Exposés
- Nachweis der bisherigen Werkbiografie
- erneute Bewerbung erst nach Ablauf eines Jahres
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze oder Exposé (max. 3.000 Zeichen)
- ggf. Arbeitsprobe aus dem Projekt (max. 10 Normseiten bzw. Verlinkung)
- Bio-Bibliographie / Werkbiografie
Bewertungskriterien
- Überzeugende Darstellung des Projekts in der Projektskizze/Exposé
- Bisherige Werkbiografie
Beschreibung
Das Initiativstipendium des Deutschen Literaturfonds eröffnet deutschsprachigen Autor:innen in Deutschland die Möglichkeit, neue literarische Vorhaben in der Konzeptions- oder frühen Umsetzungsphase zu realisieren. Gefördert werden sowohl Stoffentwicklung und Recherche für umfangreiche Projekte als auch kürzere oder medienoffene Schreibvorhaben, die etwa performative Elemente oder multimediale Ansätze integrieren. Die Förderung richtet sich an Lyriker:innen, Hörspiel-Autor:innen, Prosa-Autor:innen, Kinder- und Jugendbuchautor:innen sowie Dramatiker:innen und trägt der künstlerischen Fortbildung Rechnung, indem sie die Schaffung qualitativ hochwertiger literarischer Werke unterstützt.
Das Stipendium umfasst eine Gesamtsumme von 6.000 €, ausgezahlt in drei Monatsraten à 2.000 €. Die Laufzeit beträgt drei Monate und eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Bewerbung bis zum 31. Oktober eines Jahres ist die Einreichung einer Projektskizze oder eines Exposés (max. 3.000 Zeichen), gegebenenfalls ergänzt durch eine Arbeitsprobe (max. 10 Normseiten oder Verlinkung) sowie eine Bio-Bibliographie bzw. Werkbiografie. Beurteilungskriterien sind die überzeugende Darstellung des Vorhabens und die bisherige Werkbiografie. Antragsberechtigt sind Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder erstem Wohnsitz in Deutschland; eine erneute Bewerbung ist nach Ablauf eines Jahres möglich. Die Entscheidung erfolgt im Frühjahr mit Beginn des Stipendiums im Mai.
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