InnoRampUp
Hamburgische Förderung für innovative DeepTech-Startups: Zuschüsse bis zu 150.000 € für Unternehmen und Existenzgründungen unter 2 Jahren. Anträge jederzeit vor Projektstart.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Förderprogramm InnoRampUp unterstützt innovative Existenzgründungen und junge, innovative Unternehmen (max. 2 Jahre Bestand) in Hamburg bei der Durchführung technologisch anspruchsvoller Projekte zur Marktetablierung und zum Wachstum.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Gemeinkostenpauschale
- Fremdleistungen
- Material-, Sach- und sonstige Kosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bewirtungskosten
- Verpflegungsaufwendungen
- Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden
- Anschaffung von PKW und Vertriebsfahrzeugen
- Pachten, Erbbauzinsen, Grunderwerbssteuer
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmenssitz in Hamburg
- Unternehmensbestand nicht älter als 2 Jahre
- Weniger als 50 Beschäftigte
- Jahresumsatz oder Bilanzsumme bis 10 Mio. €
- Projekt noch nicht begonnen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Pitch Deck
- Finanzierungsplan
- Lebensläufe
- Nachweis der Gesellschafterstruktur
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Erkennbares Marktpotenzial
- Überzeugender Finanzierungsplan
- Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen
Beschreibung
Das Förderprogramm InnoRampUp unterstützt technologisch hochinnovative Startups mit Sitz in Hamburg, die seit weniger als zwei Jahren bestehen. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen mit unter 50 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Bilanzsumme bis 10 Mio. €. Förderziel ist die Umsetzung anspruchsvoller DeepTech-Vorhaben zur Marktetablierung und nachhaltigem Wachstum. Als Zuschuss stehen bis zu 150.000 € pro Projekt zur Verfügung, bei einer Förderquote von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Neben dem Innovationsgehalt und Marktpotenzial zählen ein schlüssiger Finanzierungsplan und der Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen zu den zentralen Bewertungskriterien.
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören Personalkosten (Standardpauschale von 2.800 € pro Gründer:in und Monat, zuzüglich 20,2 % Arbeitgeberanteil sowie 15 % Gemeinkostenpauschale), Fremdleistungen, Material-, Sach- und sonstige Projektkosten. Nicht unterstützt werden Bewirtungskosten, Immobilienerwerb, PKW-Anschaffungen sowie Pachten, Erbbauzinsen und Grunderwerbssteuer. Der Antrag kann jederzeit vor Projektstart mit Projektbeschreibung, Pitch Deck, Finanzierungsplan, Lebensläufen und Gesellschafterstrukturvorlage eingereicht werden. Die Abstimmung erfolgt in bis zu drei Etappen durch die IFB Innovationsstarter GmbH und die Hamburgische Investitions- und Förderbank.
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