Zuschuss

Innovation in KMU - Investitionsförderung (NÖWTF)

Förderung von Investitionen in Anlagegüter ab € 20.000 für kleine und mittlere Unternehmen in Niederösterreich zur Umsetzung von F&E-Vorhaben in die Produktion. Anträge bis 31.12.2026 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
03.05. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 10%

Förderziel

Förderung von Investitionen in Anlagegüter zur Umsetzung selbst entwickelter Produkt- und Prozessinnovationen in KMU in Niederösterreich.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung materieller Vermögenswerte
  • Anschaffung immaterieller Vermögenswerte

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Leasing- oder Mietkauf
  • Patentkosten
  • Finanzierungskosten
  • Kosten für Grundstückserwerb
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft
  • Projektvolumen mind. € 20.000
  • Antrag vor Projektbeginn einreichen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über Wirtschaftsförderungsportal
  2. Projektbeschreibung (Leitfaden)
  3. Gesamtkostenaufstellung
  4. Jahresabschluss/Bilanz
  5. behördlich genehmigter Bauplan
  6. Bau- und gewerbebehördliche Genehmigungsbescheide
  7. Anträge bei anderen Förderstellen mit Erledigungsschreiben

Bewertungskriterien

  • Technisches Projektumsetzungsrisiko
  • Stand der Technik
  • Nachhaltigkeitskriterien

Beschreibung

Die Investitionsförderung „Innovation in KMU“ des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niederösterreich dabei, selbst entwickelte Produkt- und Prozessinnovationen in die industrielle Anwendung zu überführen. Ab einem Projektvolumen von 20.000 Euro werden Anschaffungen materieller und immaterieller Vermögenswerte mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 10 % der förderfähigen Kosten (maximal 50.000 Euro) gefördert. Wesentlich ist, dass die Investition direkt der Umsetzung eines Forschungs- und Entwicklungs­vorhabens in die Produktion dient und einen klaren Technologiesprung sowie ein technisches Umsetzungsrisiko aufweist. Förderfähig sind insbesondere neue Maschinen, Anlagen, Softwarelizenzen oder Patente, die am Standort langfristig zum Einsatz kommen. Ausgeschlossen sind u. a. Leasing- und Mietkaufkosten, Patentkosten, Finanzierungskosten, Grundstückserwerb, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Eigenleistungen sowie Reisekosten.

Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2026 über das digitale Wirtschaftsförderungsportal NÖ eingereicht werden, sofern sie vor Projektbeginn gestellt werden. Mit dem Antrag sind Projektbeschreibung, Gesamtkostenaufstellung, Jahresabschluss oder Bilanz des letzten Geschäftsjahres sowie behördlich genehmigte Baupläne und Genehmigungsbescheide beizulegen. Die Bewertung erfolgt nach technischem Projektumsetzungsrisiko, Stand der Technik und Nachhaltigkeitskriterien. Ziel ist es, den Forschungs- und Entwicklungs­standort Niederösterreich nachhaltig zu stärken, Wertschöpfung zu fördern und Arbeitsplätze in der regionalen Wirtschaft zu sichern. Die Förderstelle prüft die Vollständigkeit aller Unterlagen und entscheidet über die Zuwendung. Eine längere Projekt­laufzeit kann auf Antrag genehmigt werden; bei teilweiser Nichterreichung der Voraussetzungen ist eine anteilige Rückzahlung oder Kürzung der Förderung möglich.

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