Garantie

Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung, Haftungen

Haftungsübernahme für Bankkredite zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung österreichischer Unternehmen sowie Förderung innovativer und nachhaltiger Technologien. Antragstellung von 01.01.2024 bis 31.12.2026 in Wien.

Unternehmensfinanzierung Außenwirtschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen

Förderziel

Übernahme von Haftungen für Bankkredite zur Stärkung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit aller Unternehmensgrößen und Branchen, zur Heranführung von KMU an F&E, zur Unterstützung von Technologieführern, zur Förderung innovativer Geschäftsmodelle mit positiver gesellschaftlicher Wirkung, zur innovationsfördernden öffentlichen Beschaffung und zur Internationalisierung österreichischer Technologie-Innovationen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verfügbarkeit für alle Unternehmens- und Projektgrößen
  • Natürliche Personen und Organisationen außerhalb der Bundesverwaltung (ausgenommen Privatuniversitäten)
  • Projektarten: Einstiegsprojekte, FEI-Projekte, Markteinführung

Beschreibung

Das Programm „Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung, Haftungen“ bietet in Wien von 01.01.2024 bis 31.12.2026 eine Haftungsübernahme für Bankkredite, um die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen jeder Größenklasse nachhaltig zu stärken. Ziel ist die Verbreiterung der Innovationsbasis durch Unterstützung von KMU beim Aufbau stabiler F&E-Aktivitäten sowie die Förderung von Technologieführer:innen, die einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten. Außerdem werden innovative Geschäftsmodelle mit positiver gesellschaftlicher Wirkung ebenso gefördert wie innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) und die gezielte Internationalisierung heimischer Technologie-Innovationen. Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen können Förderanträge stellen, wobei Einstiegsprojekte, FEI-Vorhaben und Markteinführungsprojekte unterstützt werden.

Die Garantieform ermöglicht ein attraktives Finanzierungsinstrument für Bankdarlehen, indem ersparte Haftungsentgelte und günstiges Fremdkapital zugänglich gemacht werden. Damit werden Umsätze und Lizenzerlöse innovativer Produkte, Services und Dienstleistungen gefördert, neue Arbeitsplätze geschaffen sowie die FTI-Intensität (Forschung, Technologie und Innovation) des Unternehmenssektors gesteigert. Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) stellt die strategische Aufsicht bereit, während die Antragstellung über das FFG-eCall-Portal erfolgt. Interessierte können die umfassenden Förderbedingungen des Leitfadens der FFG einsehen und so Projekte unterschiedlicher Größen und Branchen realisieren.

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