Innovationsfinanzierung
Förderdarlehen für mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg zur Finanzierung von Innovationen mit Zinsverbilligung und gegebenenfalls Tilgungszuschuss. Programmstart 01.07.2025. Hausbankenverfahren.
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Förderkriterien
Förderziel
Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg können mit der Innovationsfinanzierung ihre Aufwendungen für Entwicklung, Produktionsaufbau und Vermarktung von neuen oder verbesserten Produkten, Dienstleistungen, Prozessen oder Geschäftsmodellen finanzieren.
Förderfähige Ausgaben
- Entwicklungskosten (FuE-Aufwand)
- Investitionen in Sachanlagen und Betriebsmittel
- Tierversuche mit KI-Anwendungen
- Aufwendungsarten gemäß Förderstufen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen
- Unternehmenskauf (Share Deals)
- Finanzanlagen und Schuldenfinanzierung
- Förderung fossiler Heizkessel
- Projekte außerhalb Baden-Württembergs
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen mit Sitz und Tätigkeit in Baden-Württemberg
- Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition (max. 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme) oder größere Unternehmen im Privatbesitz mit max. 500 Mio. € Jahresumsatz
- Für Basisinnovationen (Stufe 1a): Etablierte Unternehmen seit mindestens 5 Jahren
- Für LevelUp und HighEnd: Entwicklung innovativer Produkte, Prozesse oder KI-Anwendungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular WF_1001
- Bestätigung zum Förderantrag (WF_1103)
- Produktinformationsblatt Innovationsfinanzierung
- Programmmerkblatt Innovationsfinanzierung
- KMU-Infoblatt
- De-minimis-Infoblatt
- Risikogerechtes-Zinssystem-Merkblatt
- Ausschlussliste KfW
- Antragsformulare Darlehen WF_1001
- Förderantrag-Anlagen WF_1001
- De-minimis-Erklärung WF_1332
- Beihilfeantrag WF_1301
- Datenschutzhinweise WF_1420
- Subventionserhebliche Tatsachen WF_2201
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad (Förderstufe 1–3)
- Finanzierungsbedarf und Förderhöhe
- Standort in Baden-Württemberg
- Bonität und Besicherung
Beschreibung
Die Innovationsfinanzierung der L-Bank in Baden-Württemberg unterstützt mittelständische Unternehmen mit zinsverbilligten Darlehen im Hausbankenverfahren. Ab dem Programmstart am 01.07.2025 stehen drei Förderstufen (Basis, LevelUp und HighEnd) mit zunehmender Intensität zur Wahl. Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere mittelständische Unternehmen im Privatbesitz mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €. Die Refinanzierung erfolgt in Kooperation mit der KfW und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. KMU können zusätzlich einen Tilgungszuschuss der L-Bank sowie einen ERP-Förderzuschuss der KfW in den Förderstufen 2 und 3 erhalten. Mittel für Entwicklung, Produktionsaufbau und Vermarktung von neuen oder deutlich verbesserten Produkten, Dienstleistungen, Prozessen oder Geschäftsmodellen lassen sich finanzieren – von ersten Basisinnovationen über projektbezogene FuE-Vorhaben bis hin zu hochgradig KI-basierten HighEnd-Projekten. Der Förderrahmen reicht von 10.000 € bis 5 Mio. € für KMU (bis 25 Mio. € für größere Unternehmen). Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren mit 0–2 tilgungsfreien Jahren und bis zu 10 Jahren Sollzinsbindung bieten Planungssicherheit.
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Unternehmenssitz und Tätigkeitsnachweis in Baden-Württemberg sowie die Einhaltung der EU-KMU-Definition oder eines Umsatzlimits von 500 Mio. €. Antragsunterlagen umfassen neben dem Förderantrag (WF_1001) die Bestätigung zum Förderantrag (WF_1103) und beihilferechtliche Nachweise wie das De-minimis-Infoblatt. Hausbanken prüfen Bonität, Besicherung und Innovationsgrad (Förderstufen) und leiten den Antrag an die L-Bank weiter. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Darlehenszusage, Mittelabruf und Begleitung beim Verwendungsnachweis. Bei KI-Innovationen bietet die L-Bank einen kostenlosen KI-Check mit Expert:innen zur Validierung technischer Voraussetzungen. Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen; ein späterer Eingang ist nur in begründeten Fällen zulässig. Dieses Förderangebot stärkt die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des baden-württembergischen Mittelstands nachhaltig.
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