Innovationsförderung
Förderung betrieblicher Innovationen in Salzburg mit Zuschüssen von bis zu 20 % der förderbaren Kosten (max. 20.000 €) und optionalen Boni von jeweils 5 % (max. 5.000 €). Anträge innerhalb von 3 Monaten ab Projektbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderungsaktion ist es, betriebliche Innovationen anzustoßen, auszubauen und zu beschleunigen. Themenschwerpunkte sind insbesondere Bauen und Sanieren, Holzprodukte und -technologien, Kreativwirtschaft, Biowissenschaften und angewandte Gesundheitsforschung sowie IKT und neue Medien. Gefördert werden industrielle und gewerbliche Forschung, vorwettbewerbliche Entwicklung, die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren sowie die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Dienstleistungen und Verfahren.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Salzburg
- Betriebsstätte in Salzburg
- Durchführung des Innovationsvorhabens in der Betriebsstätte in Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Gewerbeschein
- Anträge bzw. Zusagen anderer Förderstellen
- Jahresabschluss
Beschreibung
Die Innovationsförderung des Landes Salzburg richtet sich an kleingewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte und Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Salzburg, die betriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte realisieren möchten. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen industrielle und gewerbliche Forschung, vorwettbewerbliche Entwicklung, die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren sowie wesentliche Verbesserungen bestehender Lösungen. Thematisch stehen insbesondere die Bereiche Bauen und Sanieren, Holzprodukte und -technologien, Kreativwirtschaft, Biowissenschaften und angewandte Gesundheitsforschung sowie IKT und neue Medien im Fokus. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss in Höhe von bis zu 20 % der förderbaren Kosten (maximal 20.000 €) mit der Möglichkeit, zusätzlich zwei Boni à 5 % (jeweils maximal 5.000 €) für umwelt- und ressourcenschonende Effekte, Projekte aus südlichen Landesteilen oder kooperative Vorhaben in Anspruch zu nehmen. Einreichungen sind innerhalb von drei Monaten ab Projektbeginn möglich; der Verwendungsnachweis erfolgt durch die Förderwerber:innen selbst.
Für die Antragsstellung werden ein Kosten- und Finanzierungsplan, der gültige Gewerbeschein, Nachweise über Anträge beziehungsweise Zusagen weiterer Förderstellen sowie der aktuelle Jahresabschluss benötigt. Ziel dieser Förderaktion ist es, Innovationsprozesse zu initiieren, auszubauen und spürbar zu beschleunigen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Salzburger Wirtschaft zu stärken. Die Maßnahmen können fortlaufend beantragt werden, sodass Betriebe flexibel auf Marktanforderungen reagieren können. Die rechtlichen Grundlagen sowie ausführliche Richtlinien sind in der „Richtlinie Innovationsförderung“ des Amts der Salzburger Landesregierung festgelegt.
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