Innovationsförderung des BMEL (Rahmenprogramm)
Zuschüsse für anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft; Projektskizzen laufend im Rahmen von Bekanntmachungen möglich; DIP-Einreichungen jeweils bis zum 15.02. und 15.08. eines Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft durch Zuschüsse, um Innovationsimpulse auszulösen, den Reifegrad technischer und nichttechnischer Entwicklungen zu erhöhen, gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen zu untersuchen sowie Vernetzung und Wissenstransfer zu verbessern.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
- Nachweis substantieller Wirtschaftsbeteiligung
- Notwendige Qualifikation, Mitarbeitende und Betriebsmittel vorhanden
- Begründete Aussicht auf Verwertung, langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen
- Projekt darf nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden
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Beschreibung
Die bundesweit offene Innovationsförderung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat richtet sich an Unternehmen sowie an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die technische und nichttechnische Innovationen vorantreiben, den Reifegrad von Verfahren erhöhen sowie gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen beleuchten. Dabei stehen auch Vernetzungs- und Transfermaßnahmen im Fokus, um Wissen gezielt zu verbreiten. Die formalen Voraussetzungen umfassen eine deutsche Niederlassung, substanzielle Wirtschaftsbeteiligung, vorhandene Qualifikation und Betriebsmittel, eine realistische Verwertungs- und Erfolgsaussicht sowie die Ausschlussklausel einer anderweitigen öffentlichen Finanzierung. Zudem ist die Gesamtfinanzierung zu sichern und ein übergeordnetes Bundesinteresse nachzuweisen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien sowie bis zu 25 % für experimentelle Entwicklung der förderfähigen Kosten. Konzeptskizzen können fortlaufend im Rahmen thematischer Bekanntmachungen eingereicht werden; ergänzend ermöglicht die Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar eine Initiativbewerbung jeweils bis zum 15. Februar und 15. August eines Jahres. Interessierte Projektträger:innen profitieren von der administrativen Begleitung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als Projektträgerin und setzen Innovationsimpulse, die den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig stärken.