Zuschuss

Innovationsförderung im Verbraucherschutz

Zuschuss für innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft. Laufzeit bis 36 Monate, maximal 500.000 € pro Projekt. Anträge im Call- oder Einzelfall-Verfahren über easy-Online.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: maximal 500.000 € pro Projekt
Förderquote: bis zu 100% (Forschungseinrichtungen), bis zu 80% (Unternehmen)
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Systematische Stärkung wissenschaftlich fundierter Kenntnisse, Entwicklungen und Innovationen im Bereich des Verbraucherschutzes in Recht und Wirtschaft. Gefördert werden Untersuchungen, Konzeptentwicklungen, experimentelle Entwicklungen und agile Beteiligungsformate, die zur Verbesserung der Verbraucherpolitik und Verbraucherkommunikation beitragen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstungen
  • Sonstige Betriebskosten (Reisen, Material)
  • Kosten für Auftragsforschung und Beratung
  • Gemeinkosten
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Anschaffungskosten für PKW und Büroeinrichtungen
  • Kreditbeschaffungskosten, Leasing und Pachten
  • Erbbauzinsen, Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer
  • Ersatzbeschaffungen und bereits abgeschriebene Anlagen
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellende müssen Forschungseinrichtung, Unternehmen oder juristische Person sein
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung
  • Ausreichende personelle und materielle Kapazität und notwendige Qualifikation
  • Einhaltung des Leitfadens zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Open-Access-Publikation
  • Projekt muss überwiegend in Deutschland durchgeführt werden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vorhabenbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Lebensläufe der Projektbeteiligten
  4. Projektskizze (für Einzelfall-Verfahren)
  5. Einreichung über easy-Online

Bewertungskriterien

  • Passfähigkeit zu den Zielen der Förderrichtlinie
  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
  • Relevanz für Verbraucherpolitik und Verbraucherschutz
  • Orientierung an Verbraucherbedürfnissen
  • Innovationspotenzial
  • Qualität des Projektdesigns und der Methoden
  • Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden
  • Qualität des Projektmanagements und der Zusammenarbeit
  • Wirtschaftlichkeit der Ressourcenplanung
  • Qualität des Verwertungs- und Transferplans

Beschreibung

Innovationsförderung im Verbraucherschutz stärkt bundesweite Forschungsvorhaben, die evidenzbasierte Ansätze und technologische, ökonomische sowie soziale Innovationen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Recht und Wirtschaft vorantreiben. Gefördert werden systematische Untersuchungen, Konzeptentwicklungen, experimentelle Prototypen und agile Beteiligungsformate, die Verbraucher:innen empowern, Informationsasymmetrien abbauen und verbraucherpolitische Maßnahmen optimieren. Die Initiative richtet sich an universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), juristische und natürliche Personen sowie Vereine, Verbände und Stiftungen mit Betriebsstätte in Deutschland. Mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten und einer Höchstförderung von 500.000 € pro Projekt bietet das Programm umfangreiche Gestaltungsspielräume für interdisziplinäre Kooperationen.

Das Zuschussmodell deckt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Forschungseinrichtungen und bis zu 80 % bei Unternehmen ab. Förderfähig sind Personalkosten, Investitionen in Instrumente und Ausrüstungen, sonstige Betriebskosten (z. B. Reisekosten, Materialien), Auftragsforschung und Beratung, Gemeinkosten sowie KMU-spezifische Patentkosten. Ausgeschlossen bleiben u. a. Grundstücke, Gebäude, PKW, Büroeinrichtungen, Vorhabenkosten vor Antragstellung, laufende Geschäftstätigkeit, Marktforschung und gesundheitlicher Verbraucherschutz in Ernährung und Lebensmitteln. Wesentliche Fördervoraussetzungen sind eine ausreichende personelle und materielle Kapazität, die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis mit Open-Access-Publikationen, überwiegende Durchführung in Deutschland sowie eine belegbare Aussicht auf wirtschaftliche Verwertung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Anträge können flexibel im Call- oder Einzelfall-Verfahren über das elektronische Antragsportal easy-Online eingereicht werden und werden nach Passfähigkeit zur Förderrichtlinie, Relevanz für Verbraucherpolitik, Innovationspotenzial, Methodenqualität, Managementkompetenz, Wirtschaftlichkeit und Verwertungsstrategie beurteilt.

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