Beteiligung

Innovationsfonds SH

Der Innovationsfonds SH stellt Beteiligungskapital für innovative Start-ups, junge und etablierte KMU sowie Existenzgründungen in Schleswig-Holstein bereit, um ihre Eigenkapitalbasis zu stärken. Förderbeträge ab 50.000 €, Anträge jederzeit möglich.

Existenzgründung Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Schleswig-Holstein
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: 50.000 € - 1.000.000 €
Förderquote: 85%

Förderziel

Der Innovationsfonds SH unterstützt Start-ups, junge und/oder innovative kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründerinnen und -gründer, Handwerksbetriebe sowie Unternehmensnachfolgen in der Seed-Phase, Start-up-Phase und Wachstumsphase mit stillen oder offenen Beteiligungen, um ihre Eigenkapitalbasis zu stärken und Innovationen in Produktentwicklung, Prozessoptimierung und Unternehmenswachstum zu finanzieren.

Förderfähige Ausgaben

  • Forschungs- und Entwicklungskosten
  • Patentkosten
  • Prototypenbau
  • Gutachten
  • Rechtsanwalts- und Beratungskosten
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sanierungen
  • Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU im Sinne der EU-Definition
  • Geschäftssitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
  • Erfüllung der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt
  • Erfüllung der Nachhaltigkeitsleitlinie
  • Bonitätsprüfung

Beschreibung

Der Innovationsfonds SH stellt kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründer:innen und Handwerksbetrieben in Schleswig-Holstein Beteiligungskapital bereit, um deren Eigenkapitalbasis in der Seed-, Start-up- und Wachstumsphase zu stärken. In Form stiller oder offener Beteiligungen ab 50.000 € bis zu 1 Mio. € unterstützt der Fonds innovative Vorhaben – von Produkt- und Prozessentwicklungen über Prototypenbau bis hin zu Markterschließung und Unternehmensnachfolgen. Ziel ist es, technologie- und wissensbasierte Projekte zu finanzieren, die sowohl technische als auch nicht-technische Innovationen fördern, wie neuartige Organisations- und Marketingkonzepte. Durch die Beteiligung soll die Bonität verbessert und der Zugang zu weiterem Fremdkapital erleichtert werden, wobei ein qualifiziertes Rating und die Erfüllung der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH vorausgesetzt werden. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Gefördert werden Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie junge und etablierte KMU, die ihren Geschäftssitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Der öffentliche Finanzierungsanteil beträgt 85 %, der verbleibende Eigenanteil liegt bei 15 %. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem FuE-Kosten, Patent- und Gutachterkosten, Personalkosten, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Miet- und Markteinführungskosten, Immobilien- und Bauinvestitionen sowie immaterielle Wirtschaftsgüter. Sanierungen und Ablösungen bestehender Bankverbindlichkeiten sind ausgeschlossen. Die Auswahl erfolgt anhand von Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitskriterien sowie Bonitätsprüfung. Durch die Bereitstellung von Mezzanin- und Eigenkapital wird eine nachhaltige Wachstumsfinanzierung ermöglicht, die den regionalen Innovations- und Wettbewerbsschub in Schleswig-Holstein fördert.

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