Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen
Innovationsgutscheine für KMU in Baden-Württemberg zur Förderung externer Innovationsdienstleistungen. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben durch Übernahme eines Teils der Kosten für externe Beratungs- und Entwicklungsleistungen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Baden-Württemberg
- KMU-Definition (max. 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. € Jahresumsatz)
- Einzureichendes Innovationsvorhaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Nachweis KMU-Status
Beschreibung
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg ermöglichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen, externe Innovationsdienstleistungen zu attraktiven Konditionen in Anspruch zu nehmen. Ziel dieser fortlaufenden Zuschussförderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, indem ein Teil der Kosten für externe Beratungs- und Entwicklungsleistungen übernommen wird. Gefördert werden Leistungen insbesondere in den Bereichen Forschung & Innovation, Digitalisierung sowie Unternehmensberatung und -finanzierung. Antragsteller:innen müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg nachweisen und der KMU-Definition entsprechen (maximal 250 Beschäftigte, höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz). Zugleich ist eine präzise Beschreibung des geplanten Innovationsvorhabens erforderlich, um die Förderfähigkeit zu belegen. Die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit erlaubt eine flexible Projektplanung und -umsetzung das ganze Jahr über.
Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung umfassen das vollständig ausgefüllte Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie den Nachweis des KMU-Status. Die Mittel stammen aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und werden über die L-Bank als Abwicklungsstelle bereitgestellt. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die externe Expert:innen für technologieorientierte oder digitale Innovationsprojekte hinzuziehen möchten, und unterstützt damit gezielt die Umsetzung neuartiger Produkt-, Prozess- oder Serviceentwicklungen. Mit dem Innovationsgutschein profitieren Unternehmen von einer spürbaren Kostenentlastung, wodurch Ressourcen für weitere Innovationsschritte freigesetzt werden. Die transparente Vergabepraxis und die unkomplizierte Antragstellung schaffen optimale Voraussetzungen für eine zügige Realisierung richtungsweisender Vorhaben in der regionalen Wirtschaft.
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