Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen
Das Land Baden-Württemberg fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer:innen in Baden-Württemberg mit Innovationsgutscheinen für externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen und Materialkosten im Mobilitätsbereich mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben (max. 20.000 €). Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von KMU, Existenzgründern und Start-ups in Baden-Württemberg bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen durch Zuschüsse für externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen und, bei Hightech BW und Start-up BW, Materialkosten.
Förderfähige Ausgaben
- Wissenschaftliche und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
- Materialkosten (nur bei Hightech BW und Start-up BW)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Interne Personal-, Sach- und Reisekosten
- Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software
- Klassische Unternehmensberatung und Coachings
- Forschungsleistungen durch Betriebsangehörige
- Auftragsentwicklungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptsitz in Baden-Württemberg
- maximal 100 Vollzeitäquivalente
- Vorjahresumsatz bis 20 Mio. €
- externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
- Unternehmen in Schwierigkeiten ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- De-minimis-Erklärung
- Gewerbenachweis
- Angaben zur FuE-Einrichtung
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad des Vorhabens
- Qualifikation der FuE-Einrichtungen
Beschreibung
Das Förderprogramm bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründer:innen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, ihre Mobilitäts- und Innovationsprojekte mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 20.000 €) zu realisieren. Gefördert werden wissenschaftliche und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten externer FuE-Einrichtungen sowie, in den Varianten Hightech BW und Start-up BW, zusätzlich Materialkosten. Projektanträge können fortlaufend eingereicht werden, die maximale Projektdauer beträgt zehn Monate. Der Zuschuss zielt darauf ab, neuartige Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zur Marktreife zu entwickeln und stärkt damit die Forschungs- und Innovationskraft in der Region.
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die nicht mehr als 100 Vollzeitäquivalente beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von höchstens 20 Mio. € aufweisen. Existenzgründer:innen und Start-ups bis fünf Jahre nach Gründung sind ebenfalls antragsberechtigt. Ausgenommen sind Aufwendungen für interne Personal-, Sach- und Reisekosten, den Erwerb von Maschinen, Geräten, Hard- oder Software sowie klassische Unternehmensberatungen, Coachings und Auftragsentwicklungen. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Portal der L-Bank. Erforderliche Unterlagen umfassen eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan, eine De-minimis-Erklärung, den Gewerbenachweis sowie Angaben zur beauftragten FuE-Einrichtung. Die inhaltliche Bewertung übernimmt ein unabhängiger Innovationsausschuss. So können innovative Vorhaben zügig auf den Weg gebracht und das technologische Profil der Unternehmen nachhaltig gestärkt werden.
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