Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe
Unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern bei FuE-Kooperationsprojekten mit externen Forschungseinrichtungen. Anträge können jederzeit online gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben bei Planung, Entwicklung und Umsetzung technischer oder technologischer Innovationen in Kooperation mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch Vergabe von Zuschüssen in Form von Innovationsgutscheinen.
Förderfähige Ausgaben
- Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- FuE-Leistungen durch Betriebsangehörige oder verbundene Unternehmen
- Unternehmensberatungen und Unternehmercoachings
- Outsourcing betriebsinterner FuE-Tätigkeiten
- Entsendung von Forschungspersonal
- Anschaffung von Maschinen, Geräten, Hard- und Software
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU oder Handwerksbetrieb mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
- Existenzgründer/in mit geplanter Betriebsstätte in Bayern
- Kooperationsprojekt mit externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung
- Technische oder technologische Innovation (für Standard)
- Positives Votum unabhängiger Fachleute und Beauftragung einer universitären oder vergleichbaren Forschungseinrichtung (für Spezial)
Beschreibung
Der Innovationsgutschein Bayern bietet kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben aus Bayern eine passgenaue Förderung für FuE-Kooperationsprojekte mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. In zwei Varianten – Standard und Spezial – unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Planung, Entwicklung und Umsetzung technischer oder technologischer Innovationen. Die Standardförderung deckt 40 % bis 60 % der förderfähigen Ausgaben zwischen 4.000 € und 30.000 €, wobei Zusatzboni wie die Beauftragung einer Hochschule oder die Verortung in strukturschwachen Regionen die Quote um bis zu 20 % erhöhen können. Der Spezialgutschein ermöglicht eine Förderung von 50 % bei Ausgaben von 30.000 € bis 80.000 € und erfordert ein positives Votum unabhängiger Fachleute sowie die Beauftragung einer universitären oder vergleichbaren Forschungseinrichtung.
Förderberechtigt sind nach EU-KMU-Definition kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern sowie Existenzgründer:innen, die ihre künftige Betriebsstätte im Freistaat planen. Voraussetzung ist ein gemeinsames Innovationsvorhaben mit einer externen Forschungseinrichtung; förderfähig sind ausschließlich Dienstleistungen dieser Einrichtungen. Ausgeschlossen werden interne FuE-Leistungen, klassische Unternehmensberatungen sowie Anschaffungen von Maschinen, Hard- und Software. Die Antragsstellung erfolgt jederzeit vor Beginn der Maßnahme online über das ELSTER-Portal oder per Registrierung mit E-Mail-Adresse. Mit klaren Förderquoten, flexiblen Laufzeiten und einem unkomplizierten Verfahren stärkt der Innovationsgutschein Bayern die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner Betriebe nachhaltig.
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