Zuschuss

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe

Unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern bei FuE-Kooperationsprojekten mit externen Forschungseinrichtungen. Anträge können jederzeit online gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen
Fördersumme: 4 000 € bis 80 000 €
Förderquote: 40% bis 60% (Innovationsgutschein Standard), 50% (Innovationsgutschein Spezial)

Förderziel

Unterstützung von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben bei Planung, Entwicklung und Umsetzung technischer oder technologischer Innovationen in Kooperation mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch Vergabe von Zuschüssen in Form von Innovationsgutscheinen.

Förderfähige Ausgaben

  • Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • FuE-Leistungen durch Betriebsangehörige oder verbundene Unternehmen
  • Unternehmensberatungen und Unternehmercoachings
  • Outsourcing betriebsinterner FuE-Tätigkeiten
  • Entsendung von Forschungspersonal
  • Anschaffung von Maschinen, Geräten, Hard- und Software

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU oder Handwerksbetrieb mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
  • Existenzgründer/in mit geplanter Betriebsstätte in Bayern
  • Kooperationsprojekt mit externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung
  • Technische oder technologische Innovation (für Standard)
  • Positives Votum unabhängiger Fachleute und Beauftragung einer universitären oder vergleichbaren Forschungseinrichtung (für Spezial)

Beschreibung

Der Innovationsgutschein Bayern bietet kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben aus Bayern eine passgenaue Förderung für FuE-Kooperationsprojekte mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. In zwei Varianten – Standard und Spezial – unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Planung, Entwicklung und Umsetzung technischer oder technologischer Innovationen. Die Standardförderung deckt 40 % bis 60 % der förderfähigen Ausgaben zwischen 4.000 € und 30.000 €, wobei Zusatzboni wie die Beauftragung einer Hochschule oder die Verortung in strukturschwachen Regionen die Quote um bis zu 20 % erhöhen können. Der Spezialgutschein ermöglicht eine Förderung von 50 % bei Ausgaben von 30.000 € bis 80.000 € und erfordert ein positives Votum unabhängiger Fachleute sowie die Beauftragung einer universitären oder vergleichbaren Forschungseinrichtung.

Förderberechtigt sind nach EU-KMU-Definition kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern sowie Existenzgründer:innen, die ihre künftige Betriebsstätte im Freistaat planen. Voraussetzung ist ein gemeinsames Innovationsvorhaben mit einer externen Forschungseinrichtung; förderfähig sind ausschließlich Dienstleistungen dieser Einrichtungen. Ausgeschlossen werden interne FuE-Leistungen, klassische Unternehmensberatungen sowie Anschaffungen von Maschinen, Hard- und Software. Die Antragsstellung erfolgt jederzeit vor Beginn der Maßnahme online über das ELSTER-Portal oder per Registrierung mit E-Mail-Adresse. Mit klaren Förderquoten, flexiblen Laufzeiten und einem unkomplizierten Verfahren stärkt der Innovationsgutschein Bayern die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner Betriebe nachhaltig.

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