Innovationsprogramm des Landes Steiermark
Förderung von Projekten in steirischen Tourismusgemeinden mit Schwerpunkt Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Umwelt, Sicherheit und Barrierefreiheit. Antragstellung vor Investitionsbeginn. Gültig seit 26.04.2013, unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Dieses Programm dient der Stärkung der steirischen Tourismuswirtschaft durch Anhebung ihrer Wirtschaftskraft, Sicherung der Beschäftigung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Es unterstützt Errichtung touristischer Leitbetriebe, Betriebsgrößenoptimierungsinvestitionen, Qualitätsverbesserung bestehender Betriebe sowie Schaffung und Erneuerung touristischer Infrastruktur.
Förderfähige Ausgaben
- Sachinvestitionen
- Betriebliche Infrastruktur
- Maßnahmen zur Energieeinsparung
- Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Brandschutz)
- Einsatz neuer Organisations- und Kommunikationstechniken
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Betriebsmitteln
- Kauf unbebauter Grundstücke
- Anschaffung von Personenkraftwagen
- Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektort in steirischen Tourismusgemeinden
- Aufrechte Gewerbeberechtigung des Förderwerbers
- Mindestens 30% Eigenmittel oder Eigenleistungen
- Projektbeginn erst nach Antragstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Unbefristete Gewerbeberechtigung oder Gewerberegisterauszug
- Businessplan
- Miet- oder Pachtvertrag (sofern nicht im Eigentum)
- Finanzierungszusage und Kreditvertrag oder Nachweis der Eigenmittel
- Bilanzen und Erfolgsrechnungen der letzten zwei Wirtschaftsjahre mit Anlagenverzeichnis
- Gesellschaftsvertrag (bei Gesellschaften)
- Für das Projekt notwendige behördliche Bewilligungen (z. B. Baubewilligung)
Bewertungskriterien
- Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
- Einbindung in tourismuspolitische Schwerpunkte
- Regionale Positionierung des Unternehmens
- Qualitätsverbesserung
- Innovationsgehalt
Beschreibung
Das Innovationsprogramm des Landes Steiermark fördert gezielt Investitionsprojekte in steirischen Tourismusgemeinden. Kleine und mittlere Unternehmen der Beherbergungs- und Gastronomiebranche sowie Betreiber:innen von Freizeiteinrichtungen können bei Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, Kapazitätsoptimierung und Schaffung beziehungsweise Erneuerung touristischer Infrastruktur Zuschüsse in Höhe von 5 % bis 20 % der förderfähigen Kosten erhalten. Unter die förderfähigen Ausgaben fallen Sachinvestitionen, betriebliche Infrastruktur, Energieeinsparungs- und Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Brandschutz) sowie der Einsatz neuer Organisations- und Kommunikationstechniken. Voraussetzung für eine Antragstellung sind eine aufrechte Gewerbeberechtigung, ein Projektstandort in einer Tourismusgemeinde der Steiermark, mindestens 30 % Eigenmittel sowie der Projektbeginn erst nach Einbringung des Fördergesuchs. Förderungen sind unbefristet verfügbar, eine Antragstellung ist vor Investitionsbeginn kostenlos möglich.
Ziel des Programms ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft durch Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Beurteilung erfolgt anhand von Kriterien wie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Einbindung in tourismuspolitische Schwerpunkte, regionale Positionierung und Innovationsgehalt. Zur vollständigen Antragseinreichung gehören ein ausgefüllter Antrag, eine detaillierte Projektbeschreibung, Kostenaufstellung, Businessplan, Nachweis über Gewerbeberechtigung, Finanzierungszusage oder Eigenmittelnachweis sowie Bilanzen der vergangenen zwei Jahre. Bei Gesellschaftsformen ist zudem der Gesellschaftsvertrag erforderlich, bei miet- oder gepachteten Objekten ein entsprechender Vertrag und gegebenenfalls behördliche Bewilligungen (z. B. Baubewilligung). Innovative Projekte, die nachhaltig zur Profilierung steirischer Tourismusbetriebe beitragen, werden damit zielgerichtet unterstützt und weiterentwickelt.
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