Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Bundesweite Förderung für KMU, Start-ups, gemeinnützige und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung marktnaher, nichttechnischer Innovationsprojekte. Thematische Calls mit Einreichfristen, Zuschüsse bis zu 100 % und Förderhöchstbeträge von bis zu 330.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Kooperationsprojekten mit Forschungseinrichtungen durch Förderung von Machbarkeits- und Marktreifeprojekten mit neuartigen, nichttechnischen Geschäftsmodellen und Pionierlösungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Übrige Sachkosten
- Kosten für Aufträge an Dritte
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Routinemäßige Anpassungsarbeiten
- Auftragsabarbeitung Dritter
- Doppelförderung durch parallele Programme
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Existenzgründer/innen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- KMU gemäß EU-Definition
- Neuheit der Problemlösung national und international
- Keine Bewilligung eines IGP-Projekts im letzten Jahr
- Beachtung der De-minimis-Obergrenze
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Teilnahmeantrag (Skizze)
- Vollantrag mit Arbeitsplan und Finanzierungsnachweisen
- Kooperationsvertrag (bei Verbundvorhaben)
- De-minimis-Erklärung
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Bewertungskriterien
- Innovationshöhe
- Vermarktungschancen
- Positive Effekte auf Dritte
- Qualität und Überzeugungskraft des Projekts
- Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten
- Förderbedarf/Anreizeffekt
Beschreibung
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) fördert marktorientierte, nichttechnische Innovationsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Start-ups, Existenzgründer:innen, gemeinnützigen Einrichtungen sowie Forschungseinrichtungen in Deutschland. In thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“) werden Machbarkeitsprojekte (Laufzeit max. 12 Monate) mit bis zu 80.000 € und Marktreifeprojekte (Laufzeit max. 24 Monate) mit bis zu 330.000 € gefördert. Die Zuschussquote liegt je nach Unternehmensgröße und Projektform zwischen 45 % und 100 %, bei Forschungseinrichtungen sogar zu 100 %. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Sachausgaben, Fremdleistungsaufträge und Reisekosten. Gefördert werden innovative Servicekonzepte, Geschäftsmodelle und soziale oder ökologische Pionierlösungen, die sich durch Neuheitswert im nationalen und internationalen Vergleich auszeichnen und ohne Förderung nicht oder nur erheblich verzögert realisiert würden.
Die Einreichung erfolgt in zwei Stufen: Zunächst werden Teilnahmeanträge („Skizzen“) bis spätestens 19. August 2025 (5. Call) oder 5. Februar 2026 (6. Call) online über die Plattform positron:s gestellt. Anschließend laden Jury und Projektträger ausgewählte Applicant:innen zu Pitches ein und fordern Vollanträge per easy-Online an. Wichtig sind eine überzeugende Projektplanung, Nachweise zur EU-KMU-Definition, De-minimis-Erklärung, Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug und bei Verbundvorhaben ein Kooperationsvertrag. Die Jurybewertung erfolgt nach Innovationshöhe, Vermarktungschancen, positiver Wirkung auf Dritte, Qualität der Planung, Qualifikation der Beteiligten und Förderbedarf. Durch die Förderung sollen neue Ideen für digitale, kreative, soziale und ökologische Geschäftsmodelle sowie Pionierlösungen gestärkt und ihre Marktreife beschleunigt werden. Interessierte Organisationen erhalten umfassende Informationen auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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