Innovationsstarter Fonds Hamburg III (IFH III)
Risikokapital für junge innovative Unternehmen in Hamburg (max. 5 Jahre) – Beteiligungen bis zu 1,5 Mio. € pro Unternehmen, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung von Risikokapital in Form von offenen Beteiligungen, Wandeldarlehen oder ähnlichen Finanzinstrumenten zur Förderung junger innovativer Unternehmen in der Frühphase ihrer Gründung in Hamburg.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte in Hamburg
- Unternehmensalter max. 5 Jahre
- nicht börsennotiert und keine Gewinnausschüttung
- mehr als 50% der Anteile im Eigentum der wesentlichen Know-how-Träger
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Pitch Deck
- Finanzierungsplan
- Geschäftsplan
- externes Gutachten (bei Bedarf)
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Konzepts
- Signifikantes Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial
- Vorhandenes Minimum Viable Product (MVP) und erstes Marktfeedback
- Qualität und Erfahrung des Gründerteams
- Exit-Perspektive
Beschreibung
Der Innovationsstarter Fonds Hamburg III (IFH III) unterstützt junge, technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit Sitz und Betriebsstätte in Hamburg, die maximal fünf Jahre am Markt sind und einen klaren Innovationsfokus aufweisen. Gefördert werden kleine und mittlere Start-ups (unter 50 Mitarbeitende, Jahresumsatz oder Bilanzsumme unter 10 Mio. €), deren wesentliche Know-how-Träger:innen die Mehrheit der Anteile halten und die bislang keine Gewinne ausgeschüttet haben. Antragstellungen erfolgen fortlaufend bei der IFB Innovationsstarter GmbH und können jederzeit eingereicht werden. Als Finanzinstrumente kommen offene Beteiligungen, Wandeldarlehen oder nachrangige Gesellschafterdarlehen in Frage. Pro Unternehmen sind bis zu 1,5 Mio. € möglich, maximal 800 T€ je Finanzierungsrunde. Ziel ist die Schließung der Eigenkapitallücke in der Frühphase und die Beschleunigung von Wachstum sowie Wertsteigerungspotenzialen.
Bewertungskriterien umfassen den Innovationsgehalt des Konzepts, vorhandenes Minimum Viable Product mit erstem Marktfeedback, die Qualität und Erfahrung des Gründer:innen-Teams sowie eine schlüssige Exit-Perspektive. Voraussetzung für eine Förderung sind unter anderem ein Pitch Deck, ein Finanzierungs- und Geschäftsplan sowie gegebenenfalls ein externes Gutachten. Unternehmen, die in sensiblen Branchen wie kontroversen Rüstungsgütern, umweltschädlichem Rohstoffabbau oder Glücksspiel tätig sind oder gegen ESG-Grundsätze verstoßen, werden nicht berücksichtigt. Durch diese gezielte Kapitalbeteiligung fördert die IFB Innovationsstarter GmbH im Auftrag der Behörde für Wirtschaft und Innovation und mit Mitteln des EFRE die nachhaltige Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Gründungsstandorts.
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