Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung
Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung in Niedersachsen: Zuschuss von 40 % (SER) bis 60 % (ÜR) der förderfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Fördert Projekte zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Anträge sind jeweils zum 30.04. und 30.09. eines Jahres über das NBank-Kundenportal einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung innovativer Bildungsprojekte, die durch ihren innovativen Charakter die Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf zum Ziel haben, das Gelingen der beruflichen Ausbildung und den Übergang in die Beschäftigung erleichtern sowie systemisch oder konzeptionell angelegte Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Systemen und Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung erproben.
Förderfähige Ausgaben
- Direkte Personal- und Honorarausgaben
- Vergütungen der Teilnehmenden
- Restkostenpauschale (Sonstige Ausgaben)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Niedersachsen (Übergangsregion oder stärker entwickelte Region)
- Gesicherte Gesamtfinanzierung des Projekts
- Nachweis der Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell
- Einhaltung der Antragsstichtage (30.04. und 30.09.)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Anweisung zum Personaleinsatz
- Tätigkeitsbeschreibung ESF+ und EFRE
- Erklärung Grundrechtecharta der EU
- Erklärung zur elektronischen Belegarchivierung
Bewertungskriterien
- Ausgangslage und Ziele des Projekts
- Qualität des Umsetzungskonzepts
- Innovationsgehalt des Projekts
- Integration von Querschnittszielen (Gleichstellung, Chancengleichheit, Nachhaltigkeit, Gute Arbeit)
Beschreibung
In Niedersachsen bietet das Programm „Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung“ öffentlichen und freien rechtlichen Träger:innen – darunter Bildungseinrichtungen, Verbände und Kammern – eine Förderung von 40 % (stärker entwickelte Regionen) bis 60 % (Übergangsregionen) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Finanzierung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Die Projektdauer beträgt grundsätzlich 24 Monate. Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit Betriebsstätte in Niedersachsen, gesicherter Gesamtfinanzierung sowie nachgewiesenen Qualitätskriterien im Scoring-Modell. Förderfähige Kosten umfassen direkte Personal- und Honorarausgaben, Vergütungen der Teilnehmenden sowie eine Restkostenpauschale für sonstige Ausgaben. Eine Kombination mit anderen ESF+- oder EU-Strukturfondsprogrammen ist ausgeschlossen. Nicht förderfähig sind Projekte für Auszubildende oder Beschäftigte der Landesverwaltung. Anträge können jeweils bis zum 30. April und 30. September über das NBank-Kundenportal eingereicht werden.
Ziel der Förderung ist die Erprobung innovativer Konzepte, die den Übergang von der Schule in den Beruf verbessern, den Ausbildungserfolg stärken und den Einstieg in Beschäftigung erleichtern. Systemisch und konzeptionell angelegte Maßnahmen sollen zur Weiterentwicklung von Strukturen und Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung beitragen. Die Einbindung von Querschnittszielen – Geschlechtergleichstellung, Chancengleichheit, ökologische Nachhaltigkeit und Gute Arbeit – ist integraler Bestandteil der Projektkonzeption. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt vierteljährlich nach Prüfung der Nachweise. Für die Antragstellung sind eine ausführliche Projektbeschreibung, Personal- und Tätigkeitspläne, Erklärungen zur EU-Grundrechtecharta sowie zur elektronischen Belegarchivierung beizufügen. Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) begleitet Antragstellende mit individueller Expert:innenberatung und einem bedarfsgerechten Prüfverfahren über den gesamten Förderprozess.
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