Zuschuss

Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)

Zuschüsse für Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sowie Investitionen nichtlandwirtschaftlicher Kleinstunternehmen von Frauen im ländlichen Raum Baden-Württembergs. Anträge laufend vor Maßnahmebeginn an das zuständige Regierungspräsidium möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen
Fördersumme: Bis zu 160.000 € pro Vorhaben
Förderquote: 40% - 100%

Förderziel

Ziel der Förderung von Vorhaben für Frauen im ländlichen Raum ist es, wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die Maßnahmen sollen beispielgebend für die Region sein und zur Sicherung und Verbesserung der Daseinsvorsorge durch lokale Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen beitragen. Die ländliche Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot sollen erhalten und gestärkt werden. Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen fördern fachliche, insbesondere unternehmerische, ökologische und persönliche Kompetenzen von Frauen.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Kraftfahrzeugen, Schiffen, Schienenfahrzeugen und sonstigen überwiegend dem Transport dienenden und im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen (Ausnahme: mobile Verkaufseinrichtungen)

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erforderliche fachliche Kompetenz und qualifiziertes Personal für Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen
  • Vorlage eines Konzepts mit Fachinhalten, eingesetzten Referentinnen und Referenten sowie Kosten- und Finanzierungsplan
  • Mindestens 10 Teilnehmerinnen bei Qualifizierungsmaßnahmen, mindestens 6 bei Coachingmaßnahmen
  • Dauer jeder Qualifizierungs- oder Coachingmaßnahme zwischen 18 und 225 Zeitstunden
  • Vorlage eines Geschäftsplans mit wirtschaftlichen Kennzahlen, Marktanalyse sowie Kosten- und Finanzierungsplan für Investitionsvorhaben
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Konzept der Maßnahme mit Fachinhalten und Referentinnen/Referenten
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Nachweis der fachlichen Kompetenz und Qualifikation des Personals
  4. Geschäftsplan mit wirtschaftlichen Kennzahlen und Marktanalyse (für Investitionen)
  5. Nachweis der Gesamtfinanzierung
  6. Nachweis beruflicher Fähigkeiten der Unternehmerin
  7. Gewerbeanmeldung und Unternehmensnummer

Beschreibung

Das Förderprogramm Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF) in Baden-Württemberg unterstützt Qualifizierungs- und Coachingangebote sowie Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstunternehmen von Frauen. Ziel ist es, wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Gefördert werden sowohl individuell zugeschnittene Weiterbildungen als auch unternehmerische Investitionsvorhaben, die durch lokale Infrastrukturen zur Daseinsvorsorge beitragen und exemplarisch Impulse für die regionalwirtschaftliche Entwicklung setzen.

Förderberechtigt sind Frauen im ländlichen Raum sowie Bildungseinrichtungen und sonstige Anbieter:innen entsprechender Maßnahmen. Die Zuschüsse decken zwischen 40 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal bis zu 160.000 € pro Vorhaben. Voraussetzung ist die Vorlage eines fundierten Konzepts mit Fachinhalten und Referent:innen, eines Kosten- und Finanzierungsplans, eines Geschäftsplans samt Marktanalyse sowie der Nachweis beruflicher Qualifikation und gesicherter Gesamtfinanzierung. Mindestens zehn Teilnehmerinnen bei Qualifizierungsmaßnahmen beziehungsweise sechs Teilnehmerinnen bei Coachingmaßnahmen sowie eine Mindestdauer von 18 bis 225 Zeitstunden bilden weitere Kriterien. Anträge können fortlaufend vor Beginn der geplanten Maßnahme beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden, wodurch zeitnahe Entscheidungen und eine bedarfsgerechte Umsetzung ermöglicht werden.

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