Innovative Skills für Klein- und Mittelunternehmen
Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Klein- und Mittelunternehmen in Oberösterreich. Anträge vor Beginn der Maßnahme und bis drei Monate nach Abschluss möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des "Innovative Skills" Programmes ist die Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch qualifizierte MitarbeiterInnen. Förderungszweck ist die finanzielle Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten von Klein- und Mittelbetrieben getragen werden und die zu einer Erhöhung des Qualifikationsniveaus der MitarbeiterInnen beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten
- Prüfungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten
- Nächtigungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kurs- und Prüfungskosten (exklusive Fahrt- und Nächtigungskosten)
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen digitale Fähigkeiten, Export, Technologie oder Fremdsprachen von externen, professionellen Bildungsunternehmen
- Firmeninterne Trainings nur bei externer Durchführung und überbetrieblicher Verwertbarkeit
- Abwesenheiten dürfen 25% der Gesamtausbildungszeit nicht überschreiten
- Vorrangige Beantragung von Bundesförderungen (z. B. Qualifizierungsförderung AMS OÖ)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Formular "Innovative Skills für KMUs"
- Beilagen gemäß Richtlinie
Beschreibung
Das Programm unterstützt Klein- und Mittelunternehmen in Oberösterreich dabei, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter:innen zu erhöhen. Gefördert werden Kurs- und Prüfungskosten in den Bereichen digitale Fähigkeiten, Export, Technologie und Fremdsprachen, sofern diese von externen, professionellen Bildungsunternehmen angeboten und überbetrieblich verwertbar sind. Interne Schulungen gewinnen ebenso Förderung, wenn sie extern durchgeführt und fachlich für die Branche nutzbar sind. Mit einer Förderquote von 50 %–60 % erstattet das Land Oberösterreich bis zu 5.000 € pro Person und Jahr und stärkt damit gezielt das Qualifikationsniveau in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer OÖ.
Voraussetzung für eine Zusicherung ist die Mitgliedschaft im Wirtschaftskammerverband OÖ sowie ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis der Teilnehmenden in einer oberösterreichischen Betriebsstätte. Abwesenheiten dürfen 25 % der Gesamtausbildungszeit nicht überschreiten. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme online einzureichen, Nachreichungen von Unterlagen bis spätestens drei Monate nach Abschluss möglich. Vor Inanspruchnahme ist der Vorrang bundesstaatlicher Förderinstrumente (etwa AMS-Qualifizierungsförderung) zu beachten. Alle notwendigen Unterlagen und das Online-Formular finden Interessierte im Wirtschaftsportal Oberösterreich. Mit dieser Förderung sollen Fachkompetenzen zielgerichtet ausgebaut und nachhaltige Impulse für regionale KMU gesetzt werden.