Innovative Unternehmensgründungen (InnoStartBonus)
Förderung innovativer Gründungsvorhaben in Sachsen mit monatlichem Zuschuss zum Lebensunterhalt in Wettbewerbsverfahren. Pro Antragsteller bis zu 12 Monate Förderung möglich, Kinderbonus inklusive.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit innovativen und nachhaltigen Gründungsvorhaben in der Phase vor und zu Beginn der Existenzgründung. Thematisch werden Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Verfahrens- oder Geschäftsmodellinnovationen unterstützt. Die Förderung erfolgt als monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Förderfähige Ausgaben
- Lebensunterhalt der Antragsteller:innen
- Kinderbonus für unterhaltspflichtige Kinder
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen
- Antragstellerinnen und Antragsteller sind vor Gründung (Ausnahme von Nebenerwerbsgründung)
- Ideenpapier auf Basis eines Onlinefragebogens erforderlich
- Maximal zwei Antragstellende pro Vorhaben
- Kein Empfänger von BAföG, ALG I, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Ideenpapier (Onlinefragebogen)
- Formloser Antrag an die SAB nach positivem Votum
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt der Geschäftsidee
- Marktpotenzial und Kundennutzen
- Machbarkeit und Geschäftsmodell
- Gründungspersönlichkeit beziehungsweise Gründerteam
Beschreibung
Der InnoStartBonus ist eine zielgerichtete Gründungsförderung des Freistaates Sachsen für innovative und nachhaltige Geschäftsideen in der Vorgründungs- und Anfangsphase. Geförderte erhalten über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten einen monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von 1 050 € sowie einen Kinderbonus von 150 € pro unterhaltspflichtigem Kind. Das Wettbewerbsverfahren gliedert sich in Online-Ideenpapier, Bewertung durch ein fachkundiges Expert:innen-Gremium und persönliche Pitches. Voraussetzung für eine Bewerbung sind Hauptwohnsitz in Sachsen, Mindestalter 18 Jahre, maximal zwei Antragstellende pro Vorhaben und kein Bezug von BAföG, ALG I, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld. Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit erfolgt innerhalb weniger Wochen, gefolgt von der formalen Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB). Der Förderzeitraum umfasst insgesamt 12 Monate, in denen die Teilnehmenden von futureSAX mit individuellen Begleitterminen und Zugang zum sächsischen Innovationsnetzwerk unterstützt werden.
Interessierte Gründer:innen profitieren nicht nur von der finanziellen Absicherung, sondern auch von branchenübergreifenden Workshops, persönlichen Coachings und über 100 Veranstaltungen pro Jahr. futureSAX als zentrale Innovationsplattform des Freistaates Sachsen begleitet die Vorhaben von der Ideenfindung bis zum erfolgreichen Markteintritt und vernetzt Teilnehmende mit Wissenschaft, Wirtschaft und Kapitalgebenden. Bewerbungen sind bis zum 13. April 2026, 12 Uhr, möglich; der aktuelle Call startete am 16. Oktober 2025. Für die Antragstellung ist ein Mein-futureSAX-Account erforderlich, über den das Online-Ideenpapier eingereicht werden kann. Das Programm richtet sich an Einzelgründende oder Teams mit maximal zwei Personen, die ihre innovative Geschäftsidee in Sachsen realisieren möchten.
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