Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze
Förderprogramm zur Stärkung des innovativen Schiffbaus in Deutschland und zur Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen insgesamt 34,2 Mio. € zur Verfügung. Anträge können laufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist es, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Schiffbauunternehmen zu stärken und langfristig hochwertige Arbeitsplätze im Schiffbau zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Fertigungsanlagen
- Forschung und Entwicklung
- Modernisierungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
- Tätigkeit im Schiffbau
- Nachweis von Innovations- oder Modernisierungsvorhaben
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen
- Wirtschaftlichkeit und Marktpotenzial
Beschreibung
Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Schiffbauunternehmen nachhaltig zu erhöhen und dadurch hochwertige Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen insgesamt 34,2 Mio. € als Zuschussmittel bereit, die in kontinuierlich laufenden Antragsverfahren abgerufen werden können. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, die innovative Entwicklungs- oder Modernisierungsvorhaben im Schiffbau umsetzen, profitieren von dieser Förderung. Durch gezielte Investitionen in Fertigungsanlagen, Forschung und Entwicklung sowie Modernisierungsmaßnahmen lassen sich sowohl die Produktionsprozesse optimieren als auch zukunftsgerichtete Technologien etablieren.
Zu den zentralen Voraussetzungen gehören der Nachweis eines konkreten Innovationsvorhabens im Schiffbau sowie die Fähigkeit, mit dem beantragten Vorhaben Arbeitsplätze zu sichern oder neu zu schaffen. In der Begutachtungspraxis werden insbesondere der Innovationsgehalt des Projekts, dessen Wirtschaftlichkeit und das erwartete Marktpotenzial berücksichtigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt diese Mittel über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit, das als Zuwendungsgeber die fachliche Prüfung und Begleitung übernimmt. Unternehmen und Existenzgründer:innen können jederzeit einen Antrag einreichen, um maßgeblich zur Stärkung des deutschen Schiffbaus und zur Festigung attraktiver Beschäftigungsbedingungen beizutragen.
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