Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze
Förderung schiffbaulicher Innovationsmaßnahmen für Werften in Deutschland mit Zuschüssen bis 50 % der förderfähigen Kosten. Anträge vor Projektbeginn an das BAFA.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Innovationsmaßnahmen im Schiffbau, in der Schiffreparatur und im Schiffumbau bei Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie Offshore-Strukturen, um neue Typschiffe, Komponenten und Verfahren zu entwickeln und anzuwenden.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Produktinnovationen und Verfahrensentwicklung
- Kosten für Anwendung innovativer Verfahren
- Personalkosten
- Material- und Fremdleistungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Mehrfachförderung von Komponenten oder Verfahren
- Kosten vor Antragstellung (außer Machbarkeitsstudien)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
- Werft oder verbundenes Unternehmen hält über 25 % der Anteile
- Innovationsvorhaben erstmals in der Europäischen Union realisieren
- Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt A
- Formblatt B/S, B/K, B/VE oder B/VA
- Formblatt A/G
- Formblatt D
- Formblatt E
- Gutachten
- Schiffbauvertrag/Vertragsnachweis
- Finanzierungskonzept/Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad der schiffbaulichen Maßnahme
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens
- Nachweis des Anreizeffekts
- Zweckbindungsfrist bei Verfahrensinnovationen
Beschreibung
Das Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ unterstützt national tätige Werften und deren Tochtergesellschaften bei der Entwicklung und Anwendung bahnbrechender Innovationen im Schiffbau, in der Schiffsreparatur sowie im Schiffumbau von eigenangetriebenen Handelsschiffen und Offshore-Strukturen. Gefördert werden Prototypen neuer Typschiffe und Offshore-Strukturen, neuartige Komponenten und Systeme, die sich als separierbare Schiffsteile einsetzen lassen, sowie die Forschung und Umsetzung innovativer Verfahren in Planung, Fertigung, Logistik und Materialketten. Zuschüsse decken bis zu 50 % der förderfähigen Kosten ab – von Personalkosten und Material- über Fremdleistungskosten bis zu Aufwendungen für Produkt- und Verfahrensinnovationen – und belaufen sich auf maximal 15 Mio. € pro Vorhaben (bei Verfahrensanwendungen bis zu 7,5 Mio. €). Voraussetzung ist eine Betriebsstätte in Deutschland, ein Erstnachweis der Innovation innerhalb der EU und der Antrag vor Projektbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Begutachtungen durch unabhängige Expert:innen prüfen Innovationsgrad, Wirtschaftlichkeit und Anreizwirkung und sichern die korrekte Zuordnung der Ausgaben.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert so zielgerichtet die Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Branche und stärkt nachhaltig den Erhalt und Ausbau maritimer Arbeitsplätze. Antragsberechtigte Unternehmen weisen im Finanzierungsplan eine tragfähige Mittelherkunft nach, belegen in einem qualifizierten Gutachten die Neuheit gegenüber dem Stand der Technik und dokumentieren im Verwendungsnachweis den erfolgreichen Abschluss. Kooperationen großer Unternehmen mit mindestens 30 % Kostenbeteiligung von KMU sind bei Verfahrensanwendungen verpflichtend. Das Programm läuft bis zum 30.06.2027 und ermöglicht kontinuierliche Innovationsschübe im deutschen Schiffbau – vom Prototypenbau bis zur serienreifen Verfahrenseinführung. Interessierte Unternehmen reichen ihren Förderantrag rechtzeitig und vollständig beim BAFA ein und leisten so einen entscheidenden Beitrag zu zukunftsweisenden Schiffbauprozessen.
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