Zuschuss

Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen in NÖ - Trägerförderung

Förderung des Betriebs von Hort­einrichtungen in Niederösterreich zur Unterstützung berufstätiger Eltern bei der Kinderbetreuung. Laufende Antragstellung, rückwirkend möglich bis zu sechs Monate.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Fördersumme: 7.473 € pro Hortgruppe pro Jahr
Projektstart ab: 01.01.2019

Förderziel

Förderung des Betriebs von Horteinrichtungen in Niederösterreich im Rahmen des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018, um Hilfe für berufstätige Eltern bei der Kinderbetreuung anzubieten und den Erhalt und Ausbau von Nachmittagsbetreuung sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwand
  • Sachaufwand
  • Schulungs- und Ausbildungsaufwand
  • Aufwand für Kontrolle und Supervision
  • Infrastrukturkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Positive Bedarfsfeststellung gemäß NÖ Pflichtschulgesetz 2018
  • Bewilligungsbescheid zum Betrieb der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung
  • Angebot von Hilfe für berufstätige Eltern bei der Kinderbetreuung
  • Förderung rückwirkend nur bis zu sechs Monate
  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 89 ff NÖ Pflichtschulgesetz)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular der Bildungsdirektion für Niederösterreich
  2. Positive Bedarfsfeststellung
  3. Förderzusage der Standortgemeinde
  4. Bewilligungsbescheid zum Betrieb des Hortes

Beschreibung

Im Rahmen der „Institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen in NÖ – Trägerförderung“ unterstützt das Land Niederösterreich gemeinsam mit den Gemeinden systematisch den Betrieb von Hortgruppen. Ziel ist es, berufstätigen Eltern verlässliche Nachmittagsbetreuung gemäß NÖ Pflichtschulgesetz 2018 (§ 89 ff.) zu sichern und den Ausbau solcher Angebote zu fördern. Gefördert werden pauschale Zuschüsse in Höhe von 7.473 € pro Hortgruppe und Schuljahr, die auf die tatsächlichen Öffnungsstunden – standardmäßig 1.320 Stunden pro Schuljahr – abgestimmt sind. Antragsstellungen sind laufend möglich und können rückwirkend für bis zu sechs Monate vorgenommen werden, wodurch ein flexibler Mittelabruf gewährleistet ist. Die Mittel fließen halbjährlich aus und decken Personal- und Sachaufwand, Schulungs- und Ausbildungsaufwand, Kosten für Kontrolle und Supervision sowie Infrastrukturkosten ab.

Antragsberechtigt sind Träger:innen institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen in Niederösterreich, die eine positive Bedarfsfeststellung vorweisen, über einen gültigen Bewilligungsbescheid verfügen und ein Betreuungsangebot für berufstätige Eltern bereitstellen. Für die Antragstellung sind neben dem Antragsformular der Bildungsdirektion für Niederösterreich auch die Förderzusage der Standortgemeinde, die Bedarfsfeststellung sowie der Bewilligungsbescheid zum Betriebszweck einzureichen. Gesetzliche Bestimmungen (§ 89 ff. NÖ Pflichtschulgesetz) bilden die Grundlage für die Mittelverwendung und eine stichprobenartige Kontrolle der Öffnungszeiten, Kinderlisten und Personalkostennachweise garantiert transparente Abwicklung. Diese Förderung ermöglicht es, zuverlässige Nachmittagsbetreuung lokal auszubauen und qualifizierte Fachkräfte langfristig einzubinden, um den steigenden Betreuungsbedarf in Niederösterreich bedarfsgerecht zu decken.

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