Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie
Die gelingende Integration von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. guter Bleibeperspektive wird vom Freistaat Bayern durch spezielle Integrationsprojekte (sog. "besondere Maßnahmen") unterstützt. Anträge sind jährlich bis spätestens 15. November möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten, die auf die Stärkung des Integrationsprozesses von Menschen mit Migrationshintergrund und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive ausgerichtet sind.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
Antragsberechtigt
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt darf noch nicht begonnen worden sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Übersicht über das eingesetzte Personal und dessen Ausgaben sowie über die sonstigen Ausgaben
- Projektkonzept
Beschreibung
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen besonderer Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie zeitlich befristete Integrationsprojekte mit dem Ziel, dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerber:innen mit guter Bleibeperspektive nachhaltig vor Ort zu unterstützen. Gefördert werden rechtsfähige Stiftungen und gemeinnützige Organisationen, die über die notwendige Leistungsfähigkeit verfügen und deren Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die den Integrationsprozess durch niederschwellige Angebote in den Bereichen Arbeit, Sprache, Kultur und gesellschaftliches Miteinander stärken. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung (Zuschuss) mit einer Förderquote von bis zu 90 % der projektbezogenen Personal- und Sachausgaben. Die Mindestbeteiligung der Antragstellenden beträgt zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann über Eigen- oder Drittmittel erbracht werden. Projektlaufzeiten von bis zu 36 Monaten ermöglichen eine nachhaltige Wirkung im lokalen Umfeld.
Anträge können jährlich bis spätestens 15. November für das Folgejahr bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden. Dem Antrag sind ein Ausgaben- und Finanzierungsplan, eine Übersicht über das eingesetzte Personal mit dessen Ausgaben sowie ein aussagekräftiges Projektkonzept beizufügen. Letzteres erläutert die Ausgangssituation vor Ort, die geplanten Maßnahmen und die angestrebten Erfolge. Die Einreichung erfolgt mithilfe der dort erhältlichen Vordrucke; die Bewilligung erfolgt ohne Rechtsanspruch je nach verfügbaren Haushaltsmitteln. Durch die gezielte Förderung soll ein nachhaltiger Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe und Chancengerechtigkeit geleistet werden, der langfristig zur Integration in zahlreichen bayerischen Kommunen beiträgt.
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