Zuschuss

Integrationsrichtlinie

Förderung zur beruflichen Integration von Arbeitslosen, inhaftierten Personen und Strafentlassenen in Thüringen durch Zuschüsse aus dem ESF+.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Thüringen
Förderquote: 100%

Förderziel

Das Förderprogramm dient der Unterstützung der sozialen Teilhabe und der beruflichen Integration von benachteiligten Gruppen. Gefördert werden Maßnahmen zur berufsbezogenen Vorbereitung und Begleitung im Integrationsprozess, um Arbeitslosen, geringqualifizierten Inhaftierten und Strafentlassenen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Verwaltungsausgaben

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen
  • Projektdurchführung in Thüringen obligatorisch

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anlage ANBest-P
  2. Erklärung Charta der Grundrechte
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan

Beschreibung

Das Förderprogramm Integrationsrichtlinie richtet sich an Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen, die Projekte zur beruflichen Integration von Arbeitslosen, inhaftierten Personen und Strafentlassenen umsetzen. Gefördert werden Maßnahmen, die den benachteiligten Zielgruppen durch berufsbezogene Vorbereitung und intensive Begleitung den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Dabei werden sowohl Integrationsprojekte als auch begleitende Unterstützungsmaßnahmen in den Bereichen Arbeit, Aus‑ und Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales in den Fokus genommen. Die Förderung basiert auf Zuschüssen aus dem ESF+ und wird in Form einer Vollfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben – wie Personalaufwendungen, Sach- und Verwaltungskosten – realisiert.

Das Programm zielt darauf ab, die soziale Teilhabe und berufliche Integration von Personen zu stärken, die aufgrund ihrer individuellen, sozialen oder beruflichen Situation benachteiligt sind. Insbesondere Arbeitslose mit Wohnsitz in Thüringen, geringqualifizierte inhaftierte Personen sowie Strafentlassene profitieren von den angebotenen Maßnahmen, die auf eine nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt abzielen. Die Zuweisung der Teilnehmer:innen erfolgt in der Regel durch die zuständigen Jobcenter beziehungsweise Justizvollzugseinrichtungen, sodass die Projekte passgenau die Bedarfslage vor Ort adressieren. Es wird erwartet, dass die förderfähigen Projekte in Thüringen durchgeführt werden und die antragstellenden Organisationen über das notwendige pädagogische Personal verfügen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Die Antragstellung erfolgt formgebunden über das Online-Portal des Thüringer Landesverwaltungsamtes. Zum Antrag gehört eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie weitere notwendige Unterlagen wie die Anlage ANBest-P und die Erklärung zur Charta der Grundrechte. Mit einer Förderquote von bis zu 100 Prozent wird sichergestellt, dass alle relevanten Ausgaben im Rahmen der Projektdurchführung vollständig abgedeckt werden. Die Anträge müssen mindestens 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden, um ein reibungsloses Auswahlverfahren zu ermöglichen. Insgesamt bietet dieses Förderprogramm eine attraktive Möglichkeit, benachteiligte Gruppen gezielt zu unterstützen und ihre Integration in das Berufsleben nachhaltig zu fördern.

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