Interdisziplinäre audiologische Frühförderung und Familienbegleitung
Interdisziplinäre audiologische Frühförderung für hörbeeinträchtigte Kinder (0–6 Jahre) in der Steiermark mit Einbeziehung der Familien. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung bezweckt die ganzheitliche Unterstützung hörbeeinträchtigter Kinder (0–6 Jahre, bis maximal 3 Monate nach Schuleintritt) unter besonderer Berücksichtigung der Hör-, Sprach- und Kommunikationsfähigkeit sowie deren Integration in die Gesellschaft durch Einbeziehung der Familienmitglieder.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
- Kind mit Hörbeeinträchtigung im Alter von 0–6 Jahren (bis maximal 3 Monate nach Schuleintritt)
- Vorliegende medizinische Diagnose oder Verdacht auf Hörschädigung
- Unterstützungsbedarf der Eltern aus der Gehörlosenkultur
- Hörbeeinträchtigung zusätzlich zu einer Behinderung oder Entwicklungsverzögerung
Beschreibung
In der Steiermark fördert eine interdisziplinäre audiologische Frühförderung und Familienbegleitung hörbeeinträchtigte Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren (bis maximal drei Monate nach Schuleintritt) durch gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Hör-, Sprach- und Kommunikationsfähigkeit. Gemeinnützige private Behinderteneinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung können dafür Zuschüsse beantragen. Das Programm verfolgt ein ganzheitliches Betreuungskonzept, bei dem die Entwicklungspotenziale des Kindes ebenso berücksichtigt werden wie die aktive Einbindung der Familienmitglieder, um eine nachhaltige gesellschaftliche Integration zu ermöglichen.
Adressat:innen sind hörbeeinträchtigte Kinder mit gültigem Bescheid zur Behindertenhilfe, bei denen eine medizinische Hördiagnose oder der Verdacht auf Hörschädigung vorliegt. Familienmitglieder mit Unterstützungsbedarf aus der Gehörlosenkultur oder bei Mehrfachbehinderungen werden ebenfalls professionell begleitet. Interdisziplinäre Teams aus Audiolog:innen, Sprachtherapeut:innen, Pädagog:innen und Sozialarbeiter:innen gestalten ein bedarfsorientiertes Fördersetting. Die Finanzierung erfolgt als Zuschuss und verschafft gemeinnützigen Träger:innen finanzielle Planungssicherheit. Durch die enge Kooperation mit Expert:innen entsteht ein tragfähiges Netzwerk, das die Familien entlastet und Kinder in ihrer individuellen Entwicklung unterstützt. Die fortlaufende Einreichung von Anträgen ermöglicht eine bedarfsgerechte und zeitnahe Anpassung der Fördermaßnahmen an die individuellen Entwicklungsverläufe der Kinder. Anträge können jederzeit bei der Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration der Steiermärkischen Landesregierung gestellt werden.