Internationale Exportförderung für Musikunternehmen
Zuschüsse für kleine und mittlere Musikunternehmen sowie Einzelunternehmer:innen mit Sitz in Deutschland zur Stärkung internationaler Aktivitäten, z. B. eigeninitiierte Maßnahmen und Teilnahme an internationalen Branchenveranstaltungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Musikunternehmen und Einzelunternehmer:innen durch eigeninitiierte Maßnahmen und die Teilnahme an internationalen Branchenveranstaltungen nachhaltig zu stärken, neue Märkte zu erschließen sowie nachhaltige Kontakte und Netzwerke aufzubauen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Deutschland
- KMU oder Einzelunternehmer:in der Musikwirtschaft
- Nachweis von Kontakten oder Followerschaft im Zielland
- Fokus auf Zielländer ohne ausreichende bisherige Präsenz
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit und Qualität des Internationalisierungskonzepts
- Vorhandene Kontakte oder Followerschaft im Zielland
- Relevanz für Markterschließung
Beschreibung
Die Internationale Exportförderung für Musikunternehmen stärkt die globale Präsenz kleiner und mittlerer Musikwirtschaftsunternehmen sowie einzelner Unternehmer:innen mit Sitz in Deutschland. Im Rahmen dieses Zuschussprogramms werden eigeninitiierte Maßnahmen und die Teilnahme an internationalen Branchenveranstaltungen unterstützt, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu steigern, neue Märkte zu erschließen und langfristige Netzwerke aufzubauen. Insbesondere werden Projekte priorisiert, die sich auf Zielmärkte konzentrieren, in denen bislang keine oder nur unzureichende Präsenz nachgewiesen werden kann, jedoch bereits Kontakte oder eine Followerschaft über Agenturen, Managements oder soziale Medien bestehen.
Gefördert werden KMU und Einzelunternehmer:innen der Musikwirtschaft mit nachweisbarem Sitz in Deutschland, die ihre Außenwirtschaftsaktivitäten ausweiten möchten. Voraussetzung für eine Antragstellung sind ein international ausgerichtetes Konzept, nachweisbare Kontakte im Zielland und der Fokus auf Länder mit Entwicklungsbedarf. Bei der Begutachtung fließen die Nachhaltigkeit und Qualität des Internationalisierungskonzepts, die Relevanz für die Markterschließung sowie vorhandene Kontakte im Zielmarkt ein. Die Antragsphase für die Förderrunde 2026-01 läuft vom 2. März 2026, 12:00 Uhr bis zum 23. März 2026, 12:00 Uhr. Der frühestmögliche Projektstart ist der 22. Mai 2026. Entscheidungsergebnisse werden voraussichtlich Ende April kommuniziert.
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