Zuschuss

Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)

Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finanziert Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie Transformationsstaaten. Gefördert werden Großprojekte, Medium Grants und Small Grants mit Förderschwerpunkten zur Minderung von Treibhausgasemissionen, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken (REDD+) und Schutz der biologischen Vielfalt.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Bis zu 30.000.000 €
Projektdauer: 12–96 Monate

Förderziel

Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie Transformationsstaaten. Gefördert werden Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken mit Schwerpunkt auf REDD+ und zum Schutz der biologischen Vielfalt. Ziel ist es, die Partnerländer beim Erreichen der Ziele des Übereinkommens von Paris, der UN-Klimarahmenkonvention, der Nationally Determined Contributions (NDCs) sowie des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) zu unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektmanagement
  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Existenzgründer/innen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt im Konsortium (mindestens 2 Partner)
  • Projekt in ODA-fähigen Ländern
  • Antrag in englischer Sprache
  • Ausrichtung an OECD-Wirksamkeitslogik
  • Beachtung von Umwelt- und Sozialstandards sowie Chancengleichheit
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze in englischer Sprache
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Konsortialvereinbarung
  5. Nachweis ODA-Status

Bewertungskriterien

  • Klimaschutzwirkung
  • Unterstützung der NDCs
  • Innovationskraft
  • Nachhaltigkeit
  • Partizipation
  • Kosten-Effizienz

Beschreibung

Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie Transformationsstaaten. Gefördert werden Großprojekte (5–30 Mio. €), Medium Grants (0,3–0,8 Mio. €) und Small Grants (bis 0,2 Mio. €) mit Schwerpunkten auf der Minderung von Treibhausgasemissionen, der Anpassung an Klimawandelfolgen, dem Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken (REDD+) und dem Schutz der biologischen Vielfalt. Antragsberechtigt sind Konsortien aus Unternehmen, öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen, Bildungsträgern, Existenzgründer:innen, Stiftungen, Vereinen sowie Privatpersonen. Das Programm unterstützt zudem KMU und Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, die in Kooperation mit Partnern aus ODA-fähigen Ländern transformative Maßnahmen umsetzen möchten.

Voraussetzungen sind unter anderem eine englischsprachige Antragstellung, die Orientierung an der OECD-Wirksamkeitslogik, die Beachtung von Umwelt- und Sozialstandards sowie die Sicherung von Chancengleichheit. Gefördert werden Projektmanagement, Personalkosten, Sachmittel und Reisekosten; ausgeschlossen sind Immobilienanschaffungen, rückwirkende Kosten und Schuldenausgleich. Die Projektdauer liegt zwischen 12 und 96 Monaten, die Fördersumme beträgt insgesamt bis zu 30 Mio. €. Eine angemessene Eigenbeteiligung ist vorgesehen. Die Anträge werden jährlich in thematischen und länderspezifischen Auswahlverfahren bewertet, wozu eine Projektskizze in englischer Sprache, eine ausführliche Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, eine Konsortialvereinbarung sowie der Nachweis des ODA-Status vorzulegen sind. Die Begleitung und Betreuung erfolgt durch die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH.

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