Internationaler Markteintritt
Unterstützung Wiener KMU beim Eintritt in neue Auslandsmärkte. Anträge laufend 01.01.2024–31.12.2026 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Mit diesem Programm sollen Wiener kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihren Internationalisierungsbestrebungen und dem Eintritt in einen für sie neuen ausländischen Markt unterstützt werden. Ziel ist es, die Absatzchancen und -mengen nachhaltig zu erhöhen und eine kontinuierliche Präsenz im Zielmarkt zu erreichen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Reisekosten
- Externe Dienstleistungen
- Immaterielle Investitionskosten (Lizenzen, Konzessionen)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
- Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
- Aktivierte Eigenleistung
- Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
- Marketingkosten (Werbung, Onlinewerbung, Druckkosten)
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Betriebsstätte in Wien
- KMU-Status gemäß EU-Definition
- Planung eines Markteintritts in einem neuen ausländischen Markt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsbestätigung
- De-minimis Erklärung
- Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Lebensläufe
Bewertungskriterien
- Wirtschaftliche Effekte
- Innovationsorientierung
- Gesellschaftlicher Nutzen
Beschreibung
Das Programm Internationaler Markteintritt der Wirtschaftsagentur Wien bietet Wiener kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine maßgeschneiderte Fördermöglichkeit, um den Schritt in einen für sie neuen ausländischen Markt zu realisieren. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50.000 € pro Projekt bei einer Förderquote von 50 % werden Personalkosten, Reisekosten, externe Dienstleistungen und immaterielle Investitionskosten (z. B. Lizenzen, Konzessionen) unterstützt. Ziel ist es, die Absatzchancen und -mengen nachhaltig zu erhöhen sowie eine dauerhafte Präsenz im Zielland aufzubauen. Die maximale Projektdauer beträgt 24 Monate; eine Vorauszahlung bis zu 50 % der zugesagten Fördersumme ist möglich.
Förderberechtigt sind bestehende KMU mit Sitz und Betriebsstätte in Wien, die gemäß EU-Definition klassifiziert sind und den Eintritt in einen neuen Auslandsmarkt planen. Antragsberechtigt sind Projekte mit einem Mindestvolumen von 20.000 €; reinen Messebesuchen ohne belastbare Internationalisierungsstrategie werden nicht gefördert. Die Einreichung erfolgt laufend von 01.01.2024 bis 31.12.2026, mit spezifischen Stichtagen (u. a. 28.02., 13.06., 30.09.2025 und 15.01.2026). Dem vollständig online einzureichenden Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen: Antragsbestätigung, De-minimis-Erklärung, Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Lebensläufe der Projektleitung. Die Jury entscheidet anhand wirtschaftlicher Effekte, Innovationsorientierung und gesellschaftlichem Nutzen. Dieses Programm folgt der Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien und fördert gezielt zusätzliche Beschäftigung sowie langfristiges Wachstum der Wiener Wirtschaft.