Zuschuss

Interprofessioneller Palliativbasislehrgang - Palliative Care - Level I und Level II

Qualitative Förderung einer interprofessionellen Palliative-Care-Weiterbildung (Level I & II) in Tirol mit dem Ziel, Fachkräften in Krankenanstalten, Pflegeheimen und mobilen Diensten kompetente Begleitung am Lebensende zu ermöglichen. Anträge bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn möglich.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2022
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol

Förderziel

Förderung einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung in der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung in Tirol, um in Krankenanstalten, Pflegeheimen und mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten eine Lebens- und Sterbekultur zu etablieren, die die Lebensqualität der Klientinnen und Klienten verbessert und die Motivation des Pflegepersonals steigert.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausbildungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragseinreichung bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über ein aufrechtes Dienstverhältnis des/der Kursteilnehmers/in beim Förderwerber
  2. Anmeldebestätigung des Ausbildungsinstituts inkl. Auflistung der Ausbildungskosten
  3. Zahlungsnachweis der Einrichtung
  4. Nachweis über bereits zugesagte oder gewährte Unterstützungen anderer Förderungen (sofern vorhanden)

Beschreibung

Der interprofessionelle Palliativbasislehrgang auf Level I und II vermittelt Fachkräften aus Krankenanstalten, Pflegeheimen sowie mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten eine fundierte Wissensgrundlage für die Begleitung von Menschen mit unheilbaren Erkrankungen und Sterbenden. Durch praxisnahe Module werden medizinische, pflegerische und psychosoziale Perspektiven eng verknüpft, um eine umfassende und würdevolle Versorgung am Lebensende zu gewährleisten. Die Weiterbildung fördert eine kooperative Lebens- und Sterbekultur in ganz Tirol und stärkt die Motivation sowie Zufriedenheit des eingesetzten Personals. Mit diesem Programm wird die Lebensqualität der Klient:innen spürbar erhöht, indem individuelle Bedürfnisse in den Mittelpunkt gestellt und das soziale Netzwerk systematisch eingebunden werden.

Förderberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch öffentliche Einrichtungen. Der Zuschuss deckt die Ausbildungskosten in vollem Umfang ab, sofern der Antrag spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn eingereicht wird. Unterlagen wie der Nachweis eines aktiven Dienstverhältnisses, die Anmeldebestätigung des Ausbildungsinstituts samt Auflistung der Kosten, Zahlungsbelege der Einrichtung sowie vorhandene Zusagen anderer Förderungen sind beizulegen. Die Mittel stehen fortlaufend zur Verfügung, bis das Budget ausgeschöpft ist. Mit der Unterstützung des Landes Tirol wird eine hochqualitative Hospiz- und Palliativversorgung gefördert, die einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der Gesundheits- und Sozialkompetenzen in der Region leistet.

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