Interreg VI A-Programm Deutschland Nederland 2021–2027
Zuschüsse für grenzübergreifende Projekte zur Stärkung der deutsch-niederländischen Zusammenarbeit in den Grenzregionen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens im Rahmen des Interreg VI A-Programms 2021–2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit zwischen deutschen und niederländischen Partnern zur Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und administrativen Entwicklung der Grenzregionen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kooperationsprojekt mit mindestens je einem Partner aus Deutschland und den Niederlanden
- Grenzübergreifender Charakter durch intensive Zusammenarbeit der Partner
- Projekt muss dem Programmgebiet und seiner Bevölkerung zugutekommen
- Lead-Partnerbenennung und Kooperationsvereinbarung erforderlich
- Nachweis der Nachhaltigkeit des Projekts und kein Projektbeginn vor Antragstellung
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Beschreibung
Das Interreg VI A-Programm Deutschland – Nederland 2021–2027 fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) grenzübergreifende Projekte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und sonstige Vereine sowie kooperierende Forschungspartner:innen in den Grenzregionen. Ziel ist die Stärkung wirtschaftlicher, sozialer und administrativer Strukturen durch intensive Zusammenarbeit deutsch-niederländischer Partner:innen. Gefördert werden Vorhaben, die im Sinne einer nachhaltigen Regionalförderung oder landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung einen Mehrwert für die Bevölkerung im Programmgebiet erzeugen. Als Zuschuss können bis zu 5 000 000 EUR beantragt werden, wobei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besonders berücksichtigt werden. Eine kontinuierliche Antragsstellung ohne feste Fristen ermöglicht flexible Projektentwicklung und kurzfristige Förderentscheidungen im Rahmen festgelegter Beurteilungsrunden.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein Kooperationsprojekt mit mindestens einer Partnerin oder einem Partner aus Deutschland und den Niederlanden sowie eine formalisierte Kooperationsvereinbarung. Die Hauptverantwortung übernimmt eine benannte Lead-Partnerin oder ein Lead-Partner, die beziehungsweise der die inhaltliche und finanzielle Durchführung koordiniert. Das Projekt darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein, muss nachhaltig ausgerichtet sein und eine vollständige Gesamtfinanzierung aufweisen. Darüber hinaus sind innovative Konzepte gefragt, die den grenzübergreifenden Charakter betonen und den Programmregionen nachhaltigen Nutzen bringen. Die Entscheidung erfolgt nach Prüfung durch die regionalen und programmweiten Lenkungsausschüsse, wobei Unterstützungsleistungen durch das Gemeinsame Interreg-Sekretariat Deutschland – Nederland in Kleve zur Verfügung stehen.
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