Zuschuss

Invest BW – Innovation III

Zuschüsse für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in Baden-Württemberg mit Fokus auf Zukunftstechnologien. Projektdauer bis 24 Monate. Einreichung in zwei Stufen bei regelmäßigen Förderaufrufen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Bis zu 650.000 € je Einzelvorhaben, bis zu 1,3 Mio. € je Verbundvorhaben
Förderquote: 15% - 100%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Unterstützung von FuEuI-Vorhaben (Forschung, Entwicklung und Innovation) einschließlich Prozess- und Dienstleistungsinnovationen zur Erschließung neuer Markt- und Technologiefelder in Baden-Württemberg.

Förderfähige Ausgaben

  • Zuwendungsfähige Ausgaben im FuEuI-Bereich

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg oder Errichtung einer solchen
  • Verbundvorhaben: schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen Partnern
  • Durchführung des Vorhabens überwiegend in Baden-Württemberg
  • Ausreichende Bonität
  • Verfügbarkeit qualifizierten Personals
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Formeller Förderantrag

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der Förderprioritäten
  • Innovations- und Technologiegehalt

Beschreibung

Invest BW – Innovation III bietet in Baden-Württemberg zielgerichtete Zuschüsse für FuEuI-Vorhaben (Forschung, Entwicklung und Innovation) mit Schwerpunkt auf Zukunftstechnologien wie künstlicher Intelligenz, Quantentechnologien, Gesundheitstechnologien, biointelligente Systeme, innovative Mobilität, CO₂-neutrale Kraftstoffe, Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Smart Services und IKT-Dienstleistungen. Gefördert werden branchenübergreifende Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen sowie neue Geschäftsmodelle und Datenplattformen. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 24 Monate, die Einreichung erfolgt in zwei Stufen während regelmäßiger themenoffener oder missionsorientierter Förderaufrufe mit festen Fristen, beispielsweise 20.02.2026. Ziel ist die Erschließung neuer Markt- und Technologiefelder in Baden-Württemberg und Stärkung des Innovationsstandorts.

Förderberechtigt sind KMU, Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Sitz bzw. Niederlassung oder geplanter Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Verbundvorhaben bedürfen einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung und müssen überwiegend vor Ort durchgeführt werden. Voraussetzung sind ausreichende Bonität und qualifiziertes Personal sowie ein Projektabschluss bis spätestens 31.12.2027. Der Zuschuss deckt 15 %–100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, je Einzelvorhaben bis zu 650.000 € und je Konsortium bis 1,3 Mio. €. Die Mindestfördersumme beträgt 20.000 €. Bewertungskriterien sind die Erfüllung der Förderprioritäten sowie der Innovations- und Technologiegehalt. Zur Antragstellung sind eine Projektskizze und ein formeller Antrag über das elektronische Portal der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einzureichen. Dieses Modul unterstützt Antragsteller:innen bei der Abwicklung und Begleitung des Förderverfahrens im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

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